Fragen der FAQs

10. Wie läuft die Beitragsveranlagung ab?

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen erhebt für das laufende Beitragsjahr eine Vorauszahlung auf den Beitrag. Bemessungsgrundlage ist der zum Zeitpunkt der Veranlagung letztbekannte Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb. Die Endabrechnung des betreffenden Jahres erfolgt nach Bekanntgabe der endgültigen Ertragsdaten durch die Finanzverwaltung. Eventuelle Guthaben werden verrechnet und gegebenenfalls Nachzahlungsbeträge eingefordert.
Sofern für das laufende Jahr mit einem erheblichen Ertragsrückgang gerechnet wird, kann ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung über das Webformular (KGT-Anpassung-Vorauszahlung, HR-Anpassung-Vorauszahlung) gestellt werden.