Fragen der FAQs
7. Wer legt die Höhe der IHK-Mitgliedsbeiträge fest?
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) in den jeweiligen Wirtschaftssatzungen. Die Vollversammlung ist das oberste Organ einer IHK, welches von den Mitgliedsunternehmen demokratisch gewählt worden ist. Die Mitglieder der Vollversammlung müssen selbst IHK-Beiträge entrichten. Damit ist sichergestellt, dass die Beitragsbelastung so niedrig wie möglich gehalten und mit den Beitragseinnahmen sorgfältig und sparsam umgegangen wird.
Da sich die IHK-Bezirke in ihrer Wirtschaftskraft oftmals sehr unterscheiden, die gesetzlichen Aufgaben hingegen überall gleichermaßen erfüllt werden müssen, kommt es zwangsläufig zu regionalen Unterschieden bei der Höhe der Beiträge. Auskunft gibt diesbezüglich das Transparenzportal des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
IHK-Transparenzportal
