Fragen der FAQs

1. Wer ist Mitglied der IHK Nord Westfalen?

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHK-Gesetz) geregelt. Demnach gehört jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende der IHK an, sofern im Bezirk der örtlich zuständigen IHK eine Betriebsstätte unterhalten wird und eine objektive Gewerbesteuerpflicht vorliegt (§ 2 IHK-Gesetz). Ausnahmen gelten nur für reine Handwerksbetriebe; diese gehören ausschließlich der Handwerkskammer an. Über die Gewerbesteuerpflicht entscheidet das Finanzamt. Liegen gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) vor, ist die IHK gesetzlich zu einer Aufnahme verpflichtet. Ein Ermessensspielraum seitens der IHK existiert dabei nicht; die Festsetzung der Finanzverwaltung ist maßgeblich. Bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, UG, Limited, AG) ist kraft Rechtsform immer eine objektive Gewerbesteuerpflicht und somit auch die Mitgliedschaft in der IHK gegeben.
Der Bezirk der IHK Nord Westfalen umfasst die kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Recklinghausen und Warendorf.