13. Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird?

Werden die Beiträge nicht fristgerecht gezahlt, mahnt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen kostenpflichtig mit einer neuen Zahlungsfrist an. Die dabei anfallenden Mahngebühren richten sich nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB) und dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 405 KB) als Anlage zur Gebührenordnung der IHK Nord Westfalen. Gehen danach die Zahlungen nicht ein, werden die Beiträge von den Gemeinden beigetrieben. Auch hier fallen weitere Kosten für die Einleitung der Beitreibung und Auslagen für den Beitragspflichtigen an.