4. Warum gibt es die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer?

Hinter der „gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft“ steht der Gedanke der „Selbstverwaltung der Wirtschaft“. Das heißt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) nimmt eine Vielzahl an Aufgaben wahr, die ansonsten der Staat erbringen müsste. Sie stellt zum Beispiel Ursprungszeugnisse und Carnets (Zolldokumente) aus, nimmt Prüfungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ab, vereidigt Sachverständige, erstellt Gutachten für staatliche Verwaltungen und für die Gerichte, wirkt bei der Bestellung von Handelsrichtern mit, führt Identifikationsprozesse für Unternehmen vor Ort durch (Registrierungsstelle für Digitale Signatur) und erfüllt gesetzlich festgelegte Informationspflichten. Nimmt der Staat diese Aufgaben selbst wahr, werden Steuern und Abgaben fällig. Die Unternehmen müssten zudem auf ihre Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten verzichten. Auch die politische Funktion der IHK als Interessenvertretung lebt von einer breiten Basis: Nur wenn alle Unternehmen und Gewerbetreibende Mitglied sind, kann die IHK auch das Gesamtinteresse aller vertreten.