Fragen der FAQs

3. Wann endet sie?

Die Mitgliedschaft zur Industrie- und Handelskammer (IHK) endet bei Einzelfirmen und Personengesellschaften mit der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit. Auch dies wird beim zuständigen Ordnungsamt dokumentiert (Gewerbeabmeldung).
Anders als bei Einzelfirmen oder Personengesellschaften endet die Mitgliedschaft einer Kapitalgesellschaft jedoch erst, wenn das Finanzamt das Ende der objektiven Gewerbesteuerpflicht feststellt oder das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht wird. Sie muss aber auch dann einen Grundbeitrag zahlen, wenn sie ruht, liquidiert wird oder das Gewerbe abgemeldet hat. Bis zur Löschung bleibt die Gesellschaft auch zum Mindestgrundbeitrag beitragspflichtig. Die Mitgliedschaft bleibt also auch während der gesamten Liquidationsphase bestehen, denn eine Kapitalgesellschaft unterliegt immer der objektiven Gewerbesteuerpflicht, selbst wenn subjektiv keine Gewerbesteuer zu zahlen ist.
Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft handelt, ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.