Fragen der FAQs

11. Welche Rechtsmittel sind gegen den Beitragsbescheid möglich?

Wer rechtlich gegen einen Beitragsbescheid vorgehen möchte, hat nach Zugang des Beitragsbescheides einen Monat Zeit, sich für eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu entscheiden (siehe auch Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Beitragsbescheides).
Selbstverständlich können Sie sich aber auch weiterhin mit berechtigten Anträgen auf Änderung oder Aufhebung der Festsetzung, auf Anpassung der Vorauszahlung oder auf Prüfung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen direkt an uns wenden. Wir werden Ihre Anliegen – wie gewohnt – unbürokratisch prüfen und Sie so schnell wie möglich über das Ergebnis unserer Prüfung informieren. Erfahrungsgemäß kommt es im Zusammenhang mit den Beitragsveranlagungen zu einer Vielzahl von Eingaben, die wir nicht immer innerhalb der Klagefrist beantworten können. Wir weisen daher vorsorglich darauf hin, dass sich durch eine Eingabe die Klagefrist nicht verlängert.