Fragen der FAQs

12. Was kann bei Zahlungsschwierigkeiten getan werden?

Folgende Aspekte werden durch § 19 der Beitragsordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen geregelt:
Stundung
Stellt die Einziehung des Mitgliedsbeitrages bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Beitragspflichtigen da, besteht die Möglichkeit den Beitrag zu stunden. Voraussetzung ist dabei, dass der Beitragsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet scheint.
Erlass
Generell sind alle Mitglieder der IHK Nord Westfalen gleich zu behandeln. Liegt jedoch eine unbillige Härte für den Beitragspflichtigen vor, kann auf Antrag der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Bei der Bewertung der unbilligen Härte, sind sehr hohe Maßstäbe anzusetzen.
Ratenzahlung
Können Sie die Beitragszahlungen nur in kleinen Beträgen leisten, besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Senden Sie dazu bitte einen formlosen Antrag an das Team Beitrag der IHK Nord Westfalen zur Prüfung.