B 64n

Die B 64n soll nach ihrer Realisierung als leistungsfähige Kraftfahrstraße die benachbarten Wirtschaftsräume Bielefeld/Ostwestfalen und Münsterland miteinander verbinden. Die Planungen sehen den dreistreifigen Neu-/Ausbau der B 64n als kreuzungsfreie Kraftfahrstraße mit wechselweise zweistreifiger Richtungsfahrbahn und Umfahrung der Ortslagen von Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz vor.
Nach jahrzehntelangen Verzögerungen der Baumaßnahme formierte sich im November 2005 die “Initiative B 64 Plus“, bestehend aus etwa 100 Unternehmen aus den Kreisen Warendorf und Gütersloh, die für die schnellstmögliche Umsetzung des Projektes zu werben. Im Sommer 2019 haben 25 Institutionen und Initiativen aus dem Münsterland und Ostwestfalen ein „Regionales Bündnis für die B 64n“ gegründet. Neben den IHKs in Bielefeld und Münster unterzeichneten zudem die beiden Handwerkskammern Münster und Ostwestfalen zu Bielefeld sowie die vier angrenzenden Kreishandwerkerschaften ein gemeinsames Memorandum. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Handelsverbände Münsterland und Ostwestfalen-Lippe, verschiedene Unternehmerverbände aus Ostwestfalen und dem Münsterland sowie weitere regionale Initiativen gehören dem Bündnis an.

Planungsstand

Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Warendorf wurde mit der Offenlage der Planunterlagen am 20. Oktober 2025 eröffnet.
Die Vorentwurfsplanung für die Ortsumgehung Beelen ist in Bearbeitung. Nach Abschluss des Vorentwurfes wird dieser zur Prüfung und Genehmigung an die Verkehrsministerien des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes gegeben.
Öffentliche Auslegung zum Planfeststellungsverfahren B64n / Ortsumgehung Warendorf: Die Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren zur B64n / Ortsumgehung Warendorf werden in der Zeit vom 20. Oktober bis 19. November 2025 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Offenlegung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen zu den Planungen einzureichen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen bei der Bezirksregierung ist der 19. Dezember 2025 (einschließlich). Die IHK Nord Westfalen wird als Trägerin öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben und vertritt das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft. Dabei können Hinweise von Unternehmen berücksichtigt werden, sofern diese mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind. Bitte beachten Sie: Nur durch eine fristgerechte eigene Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung können Betroffene ihre individuellen Interessen und Rechte im Verfahren wahren. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Forderungen der Wirtschaft

  • Parallele und beschleunigte Entwurfsplanung, Vorbereitung der Planfeststellungsunterlagen sowie Eröffnung der Planfeststellungsverfahren für die drei Ortsumgehungen Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz.
  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch einen kreuzungsfreien Ausbau zwischen Warendorf und Herzebrock-Clarholz einschließlich des Neubaus von Ortsumgehungen in Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz.

Karte der B64n von Telgte nach Herzebrock