Nr. 3554494
Recht

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Handwerk

Die Zuordnung eines Betriebs zur IHK oder zur Handwerkskammer erfolgt nach dem Tätigkeitsbereich, den der Betrieb abdeckt.

Berechnungsmodell
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Statt einer Rundfunkgebühr gibt es seit 2013 einen Rundfunkbeitrag. Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrages gilt für alle Privathaushalte, Unternehmen sowie Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls.

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