Sie befinden sich hier
Die Zuordnung eines Betriebs zur IHK oder zur Handwerkskammer erfolgt nach dem Tätigkeitsbereich, den der Betrieb abdeckt.
Statt einer Rundfunkgebühr gibt es seit 2013 einen Rundfunkbeitrag. Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrages gilt für alle Privathaushalte, Unternehmen sowie Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls.