Einfuhrvorschriften Zielländer

Zertifizierungen


Für den Export von Waren ist es zwingend notwendig, die Anforderungen, die die Empfangsländer vorgeben, genau zu kennen. Vielfach erschweren die sogenannten „Nicht-tarifären-Handelshemmnisse" den freien Warenverkehr. So werden von staatlichen Normierungseinrichtungen bestimmte Standards vorgegeben, die sowohl inländische Produzenten als auch ausländische Einführer einhalten müssen. Begründet werden die Standards mit dem Schutz der Bevölkerung beziehungsweise der Umwelt. Die Normierungen sind leider weltweit nicht kompatibel. Dies hat zur Folge, dass für jedes Empfangsland eine eigenständige und häufig kostenintensive Prüfung durchgeführt werden muss. CE-Kennzeichnungen als Nachweis, dass das Produkt mit den EU-Bestimmungen übereinstimmt, werden meist nicht anerkannt.

Russland

Zu den bekanntesten Zertifizierungsvorschriften gehört das in Russland verwendete GOST-Zertifikat. Die ausgestellten Zertifikate sind ein zwingender Bestandteil der nötigen Exportpapiere für die russischen Zollbehörden. GOST-Zertifikate stellen im russischen Markt ein wesentliches Qualitätsmerkmal dar, welches eine nicht zu unterschätzende Werbewirkung erzielt. Das Zertifikat wird vom Endverbraucher als Ausdruck hoher Qualität wahrgenommen und führt nicht selten zu steigenden Umsätzen.

VR China

Ein ähnliches System besteht seit 2002 in China. Es wird von der China National Certification and Accreditation Administration (CNCA) vergeben. Die Bearbeitungszeit ab Antragstellung für das CCC-Zertifikat dauert ca. vier Monate. Deshalb sollten Anträge für das CCC-Zertifikat mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf gestellt werden.

Saudi Arabien

Die Saudi Arabian Standards Organization (SASO) ist Im Technikbereich die alleinige Ansprechstelle für Fragen im Zusammenhang mit saudi-arabischen Normierungen, Warenprüfungen und Zertifizierungen. Mit einem Certificate of Conformity lassen sich die arabischen Zollbehörden die Übereinstimmung der eingeführten Waren mit den arabischen Normen nachweisen.

Infoquellen

Vorstehend sind nur die bekanntesten Normierungen genannt. Zahlreiche weitere Länder besitzen ähnliche Vorschriften. Den Exporteuren wird empfohlen, sich bereits frühzeitig mit dem Thema Zertifizierung zu beschäftigen. Schon vor der Aufnahme von Verhandlungen mit potentiellen Geschäftspartnern in neuen Märkten sollten die ersten Informationen eingeholt werden.
Die Market Access Datenbank der Europäischen Union gibt erste Hinweise, ob die zu lieferenden Waren beim Import im Empfangsland von einem Zertifikat begleitet werden müssen. Vielfach hat auch Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH - Germany Trade and Invest (GTAI) –  in Ihren Quellen Informationen zu Einfuhrverfahren in diversen Ländern.
Dies kann aber nur eingeschränkt die enge Zusammenarbeit mit dem ausländischen Geschäftspartner ersetzen. Denn dieser ist meist am Besten in der Lage, die definitive Vorgehensweise mit den Behörden des Importlandes abzustimmen. Verstärken sich die Anhaltspunkte einer Zertifzierungsanforderung so empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit  einer der zahlreichen Zertifzierungsgesellschaften.
Grundsätzlich gilt, für die Abwicklung von Exportgeschäften muss man sich Zeit nehmen! Bedingungen, Maßnahmen und Prozesse, die in Deutschland als selbstverständlich betrachtet werden, sind im Ausland manchmal bürokratischer und damit auch mit höheren Kosten verbunden. Viele Informationen sind zwar am heimischen Computer abrufbar, dennoch empfiehlt es sich, die Fragestellungen eindeutig vor Ort zu klären. Dabei sind auch die Deutschen Auslandshandelskammern behilflich. In 80 Ländern besteht ein weltweites Netzwerk, welches für vielfältige Fragestellungen zur Verfügung steht.