Im Außenhandel können auf Grund von Abkommen zahlreiche Zollvorteile (Präferenzen) in Anspruch genommen werden. Hierfür sind die korrekten Nachweise erforderlich.
Handelsabkommen
Warenursprung und Präferenzen
Die EU hat mit zahlreichen Ländern Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um derartige Zollbegünstigungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Es ist die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware festzustellen.
Handelsabkommen
Warennummern / HS-Codes
Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Anhand der Warennummer werden unter anderem die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen richten sich danach.