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International

EU-Binnenmarkt

Der EU-Binnemarkt erleichtert den Warenverkehr innerhalb der EU erheblich. Dennoch sind zoll- und steuerrechtliche Auflagen zu erfüllen und Unternehmen sind zu statistischen Meldungen verpflichtet. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen.
Warenverkehr

Warenlieferungen an einen Abnehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind in Deutschland umsatzsteuerlich steuerbar, jedoch nicht steuerpflichtig. Das heißt, dass bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, dem Kunden die Rechnung für die Warenlieferung ohne Umsatzsteuer auszustellen.

Warenverkehr

Immer mehr Unternehmen erbringen Lieferungen über die Grenze. Dabei treten häufig Lieferkonstellationen auf, in denen Warenbewegungen sich nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragspartnern abspielen, sondern mehrere Unternehmer an entsprechenden Geschäften beteiligt sind. In den Fällen, in denen die Ware unmittelbar vom ersten an den letzten Abnehmer gelangt, sind einige umsatzsteuerliche Besonderheiten zu beachten.

Warenverkehr

Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen, innergemeinschaftliche sonstige Leistungen oder Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung zu übermitteln.

EU-Binnenmarkt

Bei der umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen gilt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren zu berücksichtigen. Neben der Unterscheidung, ob die Dienstleistung an eine Privatperson, oder an einen gewerblichen Abnehmer, der die Dienstleistung für sein Unternehmen entgegennimmt, sind weitere Unterscheidungen in Bezug auf der Art der Dienstleistung zu berücksichtigen.

EU-Binnenmarkt

Im EU-Binnenmarkt gibt es immer wieder bürokratische Stolpersteine. Wir zeigen Wege auf, wie Unternehmen sich zu Wort melden und Einfluß nehmen können!

International

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket behebt die EU einige Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Umfeld und ermöglicht auch innergemeinschaftlich einfachere Umsatzsteuerregelungen.