Vertragsgestaltung
Bei Exportgeschäften verbringt der Exporteur nicht nur Ware in ein anderes Land, sondern betritt auch einen anderen Rechtsraum. Für derartige Verträge gelten deshalb nicht ohne weiteres die deutschen Vorschriften. Vielmehr bestimmen die Normen des internationalen Privatrechts (IPR), welches staatliche Recht zur Anwendung kommt.