Carnet A.T.A.

Türkei: Sonderregelungen für Carnets

Für die Nutzung eines Carnet ATA für Einreisen in die Türkei gelten eine Reihe von Sonderregelungen. Diese sind bei der Antragstellung und vor Ankunft im türkischen Zollgebiet zu beachten.

1. Zusätzliche Excelliste

  • Zusätzlich zur Warenliste im Carnet ist eine spezielle Excelliste mit der Auflistung der Waren zu erstellen.
  • Diese Liste bitte auf einem Speichermedium (zum Beispiel USB-Stick oder Flash Disk) speichern und bei der Einfuhr dem türkischen Zoll übergeben.

2. Angaben im Feld „Vertreter oder Vollmacht”

  • Hier ist der Vertreter namentlich einzutragen, also derjenige, der mit dem Carnet reist bzw. die Zollabfertigung beim türkischen Zoll vornimmt.
  • Zusätzlich ist der Empfänger in der Türkei mit Anschrift einzutragen.

3. Überbeglaubigte Vollmacht

  • Grundsätzlich ist für den Vertreter des Carnet-Inhabers, der die Zollformalitäten beim Zoll übernimmt, eine Vollmacht erforderlich.
  • Diese ist vom Carnet-Inhaber auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln und zusätzlich von der ausstellenden Industrie- und Handelskammer oder einer Botschaft/einem Konsulat oder einem Notar zu unterzeichnen und zu siegeln.
  • Für Unternehmen aus der Region Nord Westfalen ist das Generalkonsulat Türkei in Münster zuständig. Die Kontaktdaten sind wie folgt:
    Türkisches Generalkonsulat Münster
    Lotharingerstraße 25/27
    48147 Münster
    Telefon: 0251 414700
    E-Mail: konsulat.muenster@mfa.gov.tr

4. Unterschriften auf dem ausgestellten Carnet

Auf dem ausgestellten Carnet müssen der Carnetinhaber oder sein Vertreter mehrfach unterschreiben:
  • Auf dem grünen Deckblatt in Feld J.
  • Auf den weißen Einfuhr- und Wiederausfuhrblättern in Feld F.
Bitte beachten Sie: Carnets, die den oben genannten Vorgaben nicht entsprechen, werden vom türkischen Zoll nicht akzeptiert.

5. Vorabanmeldung über Registrierungsportal

Wer mit einem Carnet ATA in die Türkei einreist, muss über ein Registrierungsportal seine geplante Ankunft beim türkischen Zoll anmelden. Die Registrierung ist verpflichtend und hat vor Eintritt in das türkische Zollgebiet zu erfolgen. Das Portal ist in türkischer und englischer Sprache verfügbar. Der Login erfolgt über die Reisepassnummer.

Im Registrierungsportal steht den Nutzern ein User Guide (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 712 KB) zur Verfügung, der bei der Ausfüllung unterstützt.

Aktuelle Hinweise:

Das türkische Handelsministerium hat ein neues, passwortbasiertes Anmeldeverfahren für Verpflichtete/Nutzer (Carnetinhaber) eingeführt, die auf das Registrierungsportal zugreifen.
Ab dem 30. April 2026 müssen Nutzer, die auf das Registrierungsportal zugreifen möchten, die folgenden Schritte durchführen:
  1. Persönliche Antragstellung beim türkischen Zoll: Nutzer müssen sich direkt an die türkische Zollbehörde wenden, um ihr Erstpasswort zu erhalten.
  2. Wenden Sie sich an autorisiertes Zollpersonal: Der Antrag ist entweder bei: dem Kundenservice-Schalter der Zollstelle oder bei Zollpersonal, das als Kontrollbeamter befugt ist, zu stellen.
  3. Erforderliche Benutzerdaten angeben (einmalige Registrierung): Für die Erstregistrierung müssen Benutzer Folgendes angeben.
    Benutzeridentifikationsdaten für die Anmeldung im Portal:
    1. Personalausweisnummer
    2. oder Steuernummer
    3. oder Reisepassnummer sowie E-Mail-Adresse
  4. Zustellung des Passworts: Nach der Registrierung sendet das System das Passwort automatisch an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse.
  5. Anmeldung am System: Benutzer können sich mit folgenden Angaben beim e-ATA/TR-System anmelden: den registrierten Benutzerdaten (Personalausweis-/Steuer-/Reisepassnummer) und dem per E-Mail erhaltenen Passwort.
  6. Passwortänderung: Nach der ersten Anmeldung können Benutzer ihr Passwort direkt in der Anwendung ändern.
Bei Fragen zum Registrierungssystem wenden Sie sich bitte direkt an TOBB: sedef.yayla@tobb.org.tr

6. Sie haben noch Fragen?

Bitte nehmen Sie in Zweifelsfällen oder bei Reisen in mehrere Länder Kontakt mit der ausstellenden IHK auf, bevor Sie das Carnet beantragen.