Nr. 3530632
International

Carnet A.T.A.

Die Frage einer vorübergehenden Warenverwendung stellt sich vor allem bei Berufsausrüstung, Warenmustern und Messegut. Bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren in ein Drittland ist regelmäßig für eventuell entstehende Einfuhrabgaben eine Sicherheit zu leisten. Zahlreiche Staaten akzeptieren als Sicherheit auch ein Carnet A.T.A. als Zollbürgschaft.

Carnet A.T.A.

Carnet A.T.A.
Ein Mann geht durch einen Flur auf einem Flughadfen. Er trägt eine braune Ledertasche und zieht einen Koffer hinter sich her. © Prostok-studio/AdobeStock

Die Frage einer vorübergehenden Warenverwendung stellt sich vor allem bei Berufsausrüstung, Warenmustern und Messegut. Bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren in ein Drittland ist regelmäßig für eventuell entstehende Einfuhrabgaben eine Sicherheit zu leisten. Zahlreiche Staaten akzeptieren als Sicherheit auch ein Carnet ATA als Zollbürgschaft.

Carnet A.T.A.
Zwei Personen arbeiten am Laptop und Tablet-PC. © Mongta Studio/Adobe Stock

Schon heute können Sie ein Carnet elektronisch beantragen. So muss der Antrag nicht mehr persönlich während der Service-Zeiten oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern er lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden.

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Grafik mit Laptop, PC, Tablet, Cloud und Handy. © Spectral-Design/Fotolia

Ab dem 1. Juni 2026 wird das bisher papiergebundene Carnet A.T.A schrittweise durch das volldigitale Carnet ersetzt. Unternehmen müssen dann den EU-Zollbehörden einen QR‑Code des Carnets zur Abfertigung vorlegen, der elektronisch ausgelesen wird.

Carnet A.T.A.
Rotes Fragezeichen auf blauem Hintergrund. © adragan/AdobeStock

Das Carnet ATA Verfahren ist nur für die Länder anwendbar, die dem Verfahren angeschlossen sind. Welche Formalitäten müssen erfüllt werden, wenn kein Carnet ATA genutzt werden kann?