Nr. 3557094
Personenverkehr

Praxistipps Taxen und Mietwagen

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Mehrere Taxischilder leuchten auf Autodächern. © Daniel Hohlfeld/Fotolia

Die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr werden gemäß § 51 Personenbeförderungsgesetz von den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten durch Rechtsverordnung festgelegt.

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