Tarif und Mehrwerststeuer
Taxitarife in Nordrhein-Westfalen
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Taxen im Pflichtfahrgebiet
Der nationale Gesetzgeber darf die Personenbeförderung im Nahverkehr mit Taxen als öffentliche Dienstleistung, die besonderen Verpflichtungen unterliegt, wie Betriebs- und Beförderungspflicht und Einhaltung festgesetzter Tarife, mit einem ermäßigten Steuersatz begünstigen. Für Beförderungen mit Taxen im Pflichtfahrgebiet gilt somit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Das für den Unternehmer maßgebliche Pflichtfahrgebiet wird in der Taxentarifordnung durch die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte festgelegt.
Fachmagazine und Verbände
- Taxi heute
- Taxi Times
- Taxi-Verband NRW e. V.
- Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW e. V.