Praxistipps Taxen und Mietwagen

Tarif und Mehrwerststeuer

Taxitarife in Nordrhein-Westfalen

Die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr werden gemäß § 51 Personenbeförderungsgesetz von den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten durch Rechtsverordnung festgelegt. Sie setzen sich zusammen aus dem Grundbetrag, dem Kilometerpreis, dem Entgelt für Wartezeit und Zuschlägen für Großraumtaxis oder die Mitnahme von Gepäck. Sie gelten im Pflichtfahrgebiet und werden mit einem geeichten Taxameter ermittelt.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Taxen im Pflichtfahrgebiet

Der nationale Gesetzgeber darf die Personenbeförderung im Nahverkehr mit Taxen als öffentliche Dienstleistung, die besonderen Verpflichtungen unterliegt, wie Betriebs- und Beförderungspflicht und Einhaltung festgesetzter Tarife, mit einem ermäßigten Steuersatz begünstigen. Für Beförderungen mit Taxen im Pflichtfahrgebiet gilt somit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Das für den Unternehmer maßgebliche Pflichtfahrgebiet wird in der Taxentarifordnung durch die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte festgelegt.

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