Tourismus und Gastgewerbe

EU-Pauschalreiserichtlinie

Die zum 1. Juli 2018 in Kraft getretene Reiserichtlinie stärkt die Rechte der Kunden. Das EU-Pauschalreiserecht betrifft Gastgeber, Anbieter von Reisen und touristischen Einzelangeboten, Reiseveranstalter und Informationsstellen für Tourismusangebote.
Wie Sie die Vorgaben erfüllen, zeigen Ihnen die Merkblätter des Deutschen Industrie- und Handelskammerstages (DIHK) im Downloadbereich. Der DIHK hat die Infoblätter zum Reisevertragsrecht mit der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie, aktuellen Entwicklungen und Ausblick für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht und informiert insbesondere zu Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie und dem Reisesicherungsfond.