Nr. 3557702
Dienstleistung

Immobilienwirtschaft

Ausbildungsberufe A-Z
Immobilienwirtschaft

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter hat der Bundesrat am 22. September 2017 einem Gesetzbeschluss zugestimmt, der die Zulassung dieser beiden Tätigkeitsfelder neu regelt.

Immobilienwirtschaft

Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer tätig werden möchte, bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).

Wettbewerbsrecht
Ein Haus steht auf einer grünen Wiese im Abendlicht. © tonktiti/AdobeStock

Sehr häufig werden Bauträger, Hausverwalter oder Immobilienmakler mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen konfrontiert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Abmahnungen von Bagatellverstößen oder eine missbräuchliche Ausnutzung des Wettbewerbsrechts.

IHK Nord Westfalen

Als unabhängige Organisation agiert der IVD West in seinem Regionalbereich als kritischer Partner der Politik und aufgeschlossener Pressekontakt.