Informationen zur Erlaubnis nach § 34c GewO
Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und/oder Baubetreuer tätig werden möchte, bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).