Immobilienwerbung
Sehr häufig werden Bauträger, Hausverwalter oder Immobilienmakler mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen konfrontiert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Abmahnungen von Bagatellverstößen oder eine missbräuchliche Ausnutzung des Wettbewerbsrechts. Rund 97 Prozent der Abmahnungen haben sich – meistens wegen der fehlenden oder missbräuchlich ausgeübten Klagebefugnis oder wegen der Abmahnung von Bagatellverstößen durch Vereine oder angebliche Mitbewerber – als unberechtigt herausgestellt, nur die restlichen drei Prozent waren berechtigt.
Der Makler oder Bauträger sollte sich stets Informationen bei der IHK und bei den Berufsverbänden besorgen und diese auch über die Abmahnung informieren. Dies ist deshalb so wichtig, damit neue Serienabmahner schnell erkannt werden. Nur dann kann wirksame Hilfestellung gegeben werden.
Rudolf Koch, IVD (Quelle: IHK Frankfurt am Main)