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Nr. 3608782
IHK Nord Westfalen

Gaststättenrecht

Gaststättengewerbe
Lachende junge Leute halten die erhobenen Daumen in die Kamera.

Nach dem Gaststättengesetz muss jeder, der eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes beantragt, einen Unterrichtungsnachweis erbringen.

Gaststättengewerbe
Jemand serviert ein Hauptgericht.

Die IHK-Unterrichtung im Gaststättengewerbe vermittelt die grundlegenden Vorschriften des Lebensmittelrechts, um einen sicheren und verantwortungsvollen Betrieb zu gewährleisten.

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