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Nach dem Gaststättengesetz muss jeder, der eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes beantragt, einen Unterrichtungsnachweis erbringen.
Die IHK-Unterrichtung im Gaststättengewerbe vermittelt die grundlegenden Vorschriften des Lebensmittelrechts, um einen sicheren und verantwortungsvollen Betrieb zu gewährleisten.