Nr. 3608782
IHK Nord Westfalen

Gaststättenrecht

Gaststättengewerbe
Lachende junge Leute halten die erhobenen Daumen in die Kamera. © Yuri Arcurs/Fotolia

Nach dem Gaststättengesetz muss jeder, der eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes beantragt, einen Unterrichtungsnachweis erbringen.

Gaststättengewerbe
Jemand serviert ein Hauptgericht. © DWP/Fotolia

Die IHK-Unterrichtung im Gaststättengewerbe vermittelt die grundlegenden Vorschriften des Lebensmittelrechts, um einen sicheren und verantwortungsvollen Betrieb zu gewährleisten.

Allergenkennzeichnung