Automatenaufsteller

Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33 c GewO

Seit dem 1. September 2013 benötigen Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten den Nachweis einer Unterrichtung (IHK). Zu diesem Kreis gehören Personen, die nach dem 1. September eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten beantragen sowie das Personal, das mit der Aufstellung der Spielgeräte betraut ist. Aufsteller, die bereits vor dem 1. September 2013 im Besitz einer Erlaubnis waren, genießen Bestandsschutz. Personal, das mit der Aufstellung betraut ist, muss hingegen in jedem Fall an der IHK-Unterrichtung teilnehmen.

Inhalte

Die Unterrichtung besteht aus sechs Unterrichtseinheiten, zu je 55 Minuten. Es werden folgende Schwerpunkte vermittelt:
Gewerbeordnung und Spielverordnung (drei Unterrichtseinheiten)
  • Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit
  • Voraussetzungen für das gewerbliche Geldspiel
  • Pflichten nach Spielverordnung
  • Sanktionen
Spielhallenrecht der Länder (zwei Unterrichtseinheiten)
  • Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag
  • Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung)
  • Besondere Pflichten des eigenen Bundeslandes beim Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie Gaststättenrecht
  • Jugendschutzrecht (eine Unterrichtseinheit)
  • Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Termine

Hier finden Sie die Termine der Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten.
Sie möchten sich grundsätzlich über die rechtlichen Vorschriften informieren? Klicken Sie bitte hier.