Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33 c GewO
Inhalte
Die Unterrichtung besteht aus sechs Unterrichtseinheiten, zu je 55 Minuten. Es werden folgende Schwerpunkte vermittelt:
Gewerbeordnung und Spielverordnung (drei Unterrichtseinheiten)
- Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit
- Voraussetzungen für das gewerbliche Geldspiel
- Pflichten nach Spielverordnung
- Sanktionen
Spielhallenrecht der Länder (zwei Unterrichtseinheiten)
- Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag
- Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung)
- Besondere Pflichten des eigenen Bundeslandes beim Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
- Bauordnungsrechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie Gaststättenrecht
- Jugendschutzrecht (eine Unterrichtseinheit)
- Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Termine
Hier finden Sie die Termine der Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten.
Ansprechpartner ist das Team Unterrichtungen (Telefon: 0251 707 333). Die Sprechzeiten sind:
montags, mittwochs und freitags: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
dienstags und donnerstags: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Sie möchten sich grundsätzlich über die rechtlichen Vorschriften informieren? Klicken Sie bitte hier.