Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33 c GewO
Inhalte
Die Unterrichtung besteht aus sechs Unterrichtseinheiten, zu je 55 Minuten. Es werden folgende Schwerpunkte vermittelt:
Gewerbeordnung und Spielverordnung (drei Unterrichtseinheiten)
- Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit
- Voraussetzungen für das gewerbliche Geldspiel
- Pflichten nach Spielverordnung
- Sanktionen
Spielhallenrecht der Länder (zwei Unterrichtseinheiten)
- Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag
- Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung)
- Besondere Pflichten des eigenen Bundeslandes beim Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
- Bauordnungsrechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie Gaststättenrecht
- Jugendschutzrecht (eine Unterrichtseinheit)
- Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Termine
Hier finden Sie die Termine der Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten.
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