Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33c GewO
Inhalte
Die Unterrichtung besteht aus sechs Unterrichtseinheiten, zu je 55 Minuten. Es werden folgende Schwerpunkte vermittelt:
Gewerbeordnung und Spielverordnung (drei Unterrichtseinheiten)
- Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit
- Voraussetzungen für das gewerbliche Geldspiel
- Pflichten nach Spielverordnung
- Sanktionen
Spielhallenrecht der Länder (zwei Unterrichtseinheiten)
- Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag
- Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung)
- Besondere Pflichten des eigenen Bundeslandes beim Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
- Bauordnungsrechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie Gaststättenrecht
- Jugendschutzrecht (eine Unterrichtseinheit)
- Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Termine
Zur Übersicht der aktuellen Unterrichtungstermine für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33c GewO.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Inci Deniz (Telefon: 02871 9903 612).
Sprechzeiten:
- Montags, Mittwochs und Freitags: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Dienstags und Donnerstags: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Sie möchten sich grundsätzlich über die rechtlichen Vorschriften informieren? Klicken Sie bitte hier.