Sachkundeprüfung
Wer selbstständig als Gewerbetreibender den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchte oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will, benötigt seit dem 21. März 2016 aufgrund europarechtlicher Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Gewerbeordnung (GewO).
Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung
© Alexander Raths/Fotolia
Informationen zur Erlaubnis nach § 34i GewO erhalten Sie hier. Informationen zum WEG-Verwalter finden Sie hier.
Informationen zur Prüfung
Die Sachkundeprüfung „Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ besteht aus einem schriftlichen (150 Minuten) und einem praktischen Teil. Die Teilnahme am praktischen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete:
1. Kundenberatung:
a) Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung
b) Lösungsmöglichkeiten
c) Produktdarstellung und -information
2. Fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung, rechtliche Grundlagen
b) Finanzierung und Kreditprodukte
a) Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung
b) Lösungsmöglichkeiten
c) Produktdarstellung und -information
2. Fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung, rechtliche Grundlagen
b) Finanzierung und Kreditprodukte
Sachgebiet | Uhrzeit |
---|---|
Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung, rechtliche Grundlagen |
08:30 – 09:30 Uhr
|
Finanzierung und Kreditprodukte
|
09:30 – 11:00 Uhr
|
Alle Sachgebiete/geprüften Bereiche werden gesondert bewertet und müssen damit mit jeweils 50 Prozent bestanden werden.
Unterscheidung Single Choice- und Multiple Choice Aufgaben
Für die Auswahl werden bei den Einfachauswahlaufgaben (Single Choice) ein Kreis und für die Mehrfachauswahlaufgaben (Multiple Choice, maximal 50 Prozent der Antwortalternativen sind richtig) Rechtecke verwendet.
Die schriftliche Prüfung wird am Prüfungsort Münster als PC-Prüfung und in Gelsenkirchen als Tablet-Prüfung durchgeführt. Bei der schriftlichen Prüfung kann ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner als Hilfsmittel genutzt werden.
Unterscheidung Single Choice- und Multiple Choice Aufgaben
Für die Auswahl werden bei den Einfachauswahlaufgaben (Single Choice) ein Kreis und für die Mehrfachauswahlaufgaben (Multiple Choice, maximal 50 Prozent der Antwortalternativen sind richtig) Rechtecke verwendet.
Die schriftliche Prüfung wird am Prüfungsort Münster als PC-Prüfung und in Gelsenkirchen als Tablet-Prüfung durchgeführt. Bei der schriftlichen Prüfung kann ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner als Hilfsmittel genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Aufgaben nicht der inhaltlichen Vorbereitung dienen. Sie sollen Ihnen helfen, den Login-Prozess, die Funktionen und die Oberfläche der digitalen Prüfung kennenzulernen.
Unter bestimmten Bedingungen kann nach § 3 Absatz 5 ImmVermV die Prüfung auf den schriftlichen Teil beschränkt werden. Um vom praktischen Teil der Prüfung befreit zu werden, muss eine der folgenden Voraussetzungen (abschließende Auflistung) erfüllt sein:
- Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 (Versicherungsvermittler) oder
- Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 2 GewO (Versicherungsberater) oder
- Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 GewO (Finanzanlagenvermittler) oder
- Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34h Absatz 1 GewO (Finanzanlagenberater) oder
- Sie haben die Sachkundeprüfung für eine der Erlaubnisse (Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater in Verbindung mit Versicherungsvermittler) erfolgreich absolviert oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss (Versicherungsfachmann/-frau BWV) besitzt.
Gebundene Versicherungsvermittler (zum Beispiel § 34d Absatz 7 GewO), die keine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO und keinen Sachkundenachweis in Form der genannten IHK-Sachkundeprüfung führen können, müssen die vollständige Sachkundeprüfung ablegen.
Praktische Prüfung
Im praktischen Teil der Prüfung, der als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt wird, wird jeweils eine Person geprüft. Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fallvorgabe durchgeführt, die auf eine Situation Immobiliardarlehensvermittler und Kunde Bezug nimmt. Hier soll die zu prüfende Person nachweisen, dass er oder sie über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Der praktische Prüfungsteil soll in der Regel 20 Minuten dauern. Dem Prüfungsteilnehmer ist eine Vorbereitungszeit zur praktischen Prüfung von 20 Minuten zu gewähren.
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb von zwei Jahren beliebig oft wiederholt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Prüfungsteil jeweils 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb von zwei Jahren beliebig oft wiederholt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Prüfungsteil jeweils 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
Hinweis der IHK: Wenn Sie die Sachkundeprüfung „Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung“ erfolgreich abgelegt haben, sind Sie nicht automatisch im Besitz der Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 GewO. Diese muss gesondert beantragt werden.
Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens einen Monat vor dem jeweiligen (schriftlichen) Prüfungstermin erfolgen.
Prüfungstermin | Prüfungsort | Anmeldeschluss |
---|---|---|
19. März 2024
|
Gelsenkirchen
|
19. Februar 2024
|
11. Juni 2024
|
Gelsenkirchen
|
11. Mai 2024
|
17. September 2024
|
Gelsenkirchen
|
17. August 2024
|
Hinweis: Der praktische Prüfungsteil findet nicht am Tag der schriftlichen Prüfung statt. Sie erhalten einen gesonderten Prüfungstermin, im Anschluss an die schriftliche Prüfung. In der Regel findet der praktische Teil der Prüfung eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt.
Eine Übersicht darüber, welche IHKs die Sachkundeprüfung zum/zur “Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK” durchführen, bietet die hier abrufbare Deutschlandkarte der prüfenden IHKs (PDF).
Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist einen Monat vor dem jeweiligen (schriftlichen) Prüfungstermin.
Bei der Anmeldung muss angeben werden, ob die zu prüfende Person von dem praktischen Prüfungsteil gemäß § 3 Absatz 5 ImmVermV befreit ist.
Prüfungsgebühren
Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neuer Gebührentarif.
Gesamtprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
|
317,00 Euro
|
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
|
190,00 Euro
|
Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil)
|
207,00 Euro
|
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 75 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter
Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.