Abschlussprüfungen

Prüfungsergebnisse

Etwa vier Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung können Auszubildende sowie Ausbildungsbetriebe die vorläufigen Prüfungsergebnisse im IHK-Online-Portal abrufen. Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen werden nicht veröffentlicht.
 
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeitende der IHK aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen oder zur Azubinummer erteilen dürfen.

Wichtige Hinweise

  • Die Ergebnisse stehen frühestens vier Wochen nach den schriftlichen Prüfungen online zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie sich in Geduld üben, denn auch ein Anruf bei der IHK hilft hier nicht weiter.
  • Die angezeigten Prüfungsergebnisse sind vorläufige Ergebnisse. Rechtskraft erlangen Sie erst durch Beschluss des Prüfungsausschusses am Ende der Prüfung.
  • Einladungen zu eventuellen mündlichen Ergänzungsprüfungen erhalten Sie per Post.
  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung.
  • Sollten keine Ergebnisse angezeigt werden, liegen Ihre Prüfungsergebnisse noch nicht vor. Die Daten werden jedoch regelmäßig aktualisiert.

Hinweis für Ausbildungsbetriebe 

Ausbildungsbetriebe können die vorläufigen Prüfungsergebnisse ihrer Auszubildenden über den Menüpunkt “Prüfungen” bis zu 14 Tagen nach dem letzten Prüfungstermin über das IHK-Online-Portal abrufen.

Ist die Prüfung bestanden?

Jeder Ausbildungsberuf hat eine eigene Bestehensregelung. Diese finden Sie auch im Online-Portal bei den Ergebnissen. Wenn Ergebnisse unter 50 Punkten liegen, legt die Ausbildungsordnung fest, ob die Prüfung dennoch bestanden ist oder nicht. Je nach Ausbildungsordnung ist oft noch eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich um mangelhafte Ergebnisse zu verbessern.

Den Notenschlüssel finden Sie hier.

Kann ich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen?

Aus den Ergebnissen ist nicht direkt ablesbar, ob der Prüfungsteilnehmer eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen muss. Für diese Entscheidung ist die Berücksichtigung der Gewichtungen der einzelnen Prüfungsfächer sowie der Bestehensregelungen (siehe Ausbildungsordnung) erforderlich. Diese unterscheiden sich von Beruf zu Beruf.

Prüfungsteilnehmer, für die eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Bestehen der Prüfungen den Ausschlag geben kann, werden schriftlich durch die IHK Nord Westfalen eingeladen.