Zwischen- und Abschlussprüfungen

Prüfungsergebnisse

Etwa vier Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung können Auszubildende sowie Ausbildungsbetriebe die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung im Online-Portal abrufen. Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 werden in der Regel nach sechs Wochen veröffentlicht.
Hinweis: Um die Veröffentlichung der Ergebnisse so schnell wie möglich sicherzustellen, bitten wir Sie, von Rückfragen abzusehen. Die Mitarbeitende der IHK dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen oder zur Azubinummer erteilen.

Wichtige Hinweise

  • Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 werden in der Regel nach sechs Wochen veröffentlicht.
  • Die Ergebnisse der Abschlussprüfung und Abschlussprüfung Teil 2 stehen frühestens vier Wochen nach den schriftlichen Prüfungen online zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie sich bitte in Geduld üben, denn auch ein Anruf bei der IHK hilft hier nicht weiter.
  • Die Ergebnisse der praktischen Prüfung erfolgt in der Regel vier bis sechs Wochen nach dem Prüfungstermin.
  • Die angezeigten Prüfungsergebnisse sind vorläufige Ergebnisse. Rechtskraft erlangen Sie erst durch Beschluss des Prüfungsausschusses am Ende der Prüfung.
  • Über die Termine einer gegebenenfalls mögliche mündlichen Ergänzungsprüfungen werden Sie separat eingeladen.
  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber im Online-Portal unter dem Menüpunkt "Dokumente" eine Teilnahmebescheinigung.
  • Sollten keine Ergebnisse angezeigt werden, liegen Ihre Prüfungsergebnisse noch nicht vor. Weil Prüfungsteilnehmer verschiedenen Prüfungsausschüssen zugeordnet sind, können die Ergebnisse - auch innerhalb eines Ausbildungsberufes - zu unterschiedlichen Zeiten vorliegen. Die Daten werden jedoch regelmäßig aktualisiert.

Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe können die vorläufigen Prüfungsergebnisse ihrer Auszubildenden über den Menüpunkt “Prüfungen” bis zu 14 Tagen nach dem letzten Prüfungstermin über das IHK-Online-Portal abrufen. Ab Sommer 2025 können die Zeugnisse der Auszubildenden im Portal heruntergeladen werden.

Ist die Prüfung bestanden?

Jeder Ausbildungsberuf hat eine eigene Bestehensregelung. Diese finden Sie auch im Online-Portal bei den Ergebnissen. Den Notenschlüssel finden Sie hier. Wenn Ergebnisse unter 50 Punkten liegen, legt die Ausbildungsordnung fest, ob die Prüfung dennoch bestanden ist oder nicht. Je nach Ausbildungsordnung ist oft noch eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich um mangelhafte Ergebnisse zu verbessern. Informationen zu einer nicht bestandenen Abschlussprüfung findest du hier.

Die IHK bietet einen Prüfungsrechner für Ausbildungsberufe an, mit dem Sie schnell und einfach berechnen können, ob Sie die Abschlussprüfung bestanden haben.

Kann ich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen?

Aus den Ergebnissen ist nicht direkt ablesbar, ob der Prüfungsteilnehmer eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen kann. Für diese Entscheidung ist die Berücksichtigung der Gewichtungen der einzelnen Prüfungsfächer sowie der Bestehensregelungen (siehe Ausbildungsordnung) erforderlich. Diese unterscheiden sich von Beruf zu Beruf.

Prüfungsteilnehmer, für die eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Bestehen der Prüfungen den Ausschlag geben kann, werden durch die IHK Nord Westfalen eingeladen.

Woher erhalte ich die Gewichtungen der Prüfungsfächer zueinander um mir meine Note für die Kenntnisprüfung zu berechnen?

Die Gewichtungen der Fächer ist in der Ausbildungsordnung jedes Berufes vorgegeben.