Bildungsportal der IHK Nord Westfalen

Informationen zu den Nutzerkonten

Zur Anmeldung im Bildungsportal der IHK Nord Westfalen können Sie auch die BundID, das Unternehmenskonto (ELSTER) oder das Servicekonto.NRW nutzen. Die Nutzerkonten gewährleisten eine sichere, digitale und nutzerfreundliche Identifizierung und Authentifizierung von Ausbildungsbetrieben, Ausbildern, Prüfern sowie Prüfungsteilnehmende bei der digitalen Beantragung von Verwaltungsleistungen.
Im IHK-Online-Portal können Ausbildungsbetriebe, Ausbilder, Auszubildende und Prüfungsteilnehmer  Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten online managen – zum Beispiel den Ausbildungsnachweis pflegen, Anträge auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit stellen, die Prüfungsanmeldung vornehmen sowie Prüfungsergebnisse abrufen.

Welche Nutzerkonten kann ich für die Anmeldung nutzen?

BundID

Mit der BundID können Sie zur Authentifizierung unter anderem die Online-Ausweisfunktion, die Europäische eID oder das ELSTER-Zertifikat wählen.

Unternehmenskonto ELSTER

Mit dem Unternehmenskonto (ELSTER) können Sie zur Authentifizierung als Unternehmen Ihr ELSTER-Zertifikat wählen.

Servicekonto.NRW

Mit dem Servicekonto.NRW können Sie zur Authentifizierung unter anderem die Online-Ausweisfunktion oder das Servicekonto.Pass wählen.
Hinweis: Eine Anmeldung mit Ihrem Benutzernamen / E-Mail-Adresse und Ihrem persönlichen Passwort ist weiterhin möglich!

Welcher Vorteil bietet mir die Anmeldung über ein Nutzerkonto?

Ein Vorteil im Sinne der behördenübergreifenden Standardisierung ist der Portal-Login, der mittels ELSTER-ID (als Unternehmen oder natürliche Person) oder der BundID (nur als natürliche Person) möglich ist. Der Bund hat diese Konten im Rahmen des OZG als Standardzugang für behördliche Leistungen definiert. Darüber ist dann auch der Zugang zu anderen Verwaltungsportalen möglich.

Die Implementierung der Nutzerkonten gewährleistet eine sichere, digitale und nutzerfreundliche Identifizierung und Authentifizierung von Ausbildungsbetrieben, Ausbildern, Prüfern sowie Prüfungsteilnehmende bei der digitalen Beantragung von Verwaltungsleistungen.

Antragstellende können sich über die Konten einmalig ausweisen und auf diese Authentifizierung bei jeder weiteren Anmeldung zurückgreifen.

Zudem können Daten hinterlegt, diese in verschiedene Formulare übernommen sowie Bescheide und Mitteilungen im Postfach digital empfangen werden.
Beispiel: Absolventen einer Fortbildung können mit einem Account (Nutzerkonto) ihre Prüfungsanmeldung bei der IHK durchführen und gleichzeitig ihren Antrag auf Aufstiegs-BAföG bei der Bezirksregierung bearbeiten.

Welche Servicekonten kann ich als Unternehmer nutzen?

Als Unternehmen empfehlen wir Ihnen die Nutzung von Mein Unternehmenskonto (ELSTER). Sie können aber auch das Servicekonto.NRW nutzen.

Unternehmenskonto (ELSTER)

Nach der Anmeldung im Unternehmenskonto werden Ihre Daten angezeigt und Ihre Zustimmung zur Datenübermittlung abgefragt. Nach erfolgter Bestätigung werden Sie zum Online-Portal der IHK Nord Westfalen zurückgeleitet. Dort geben Sie bitte einmalig Ihre bisherigen Zugangsdaten für das Bildungsportal ein. 

Im Bildungsportal können Sie unter dem Menüpunkt “Zugangsdaten” das verknüpfte Nutzerkonto sehen.

Servicekonto.NRW

Nach der Anmeldung im Servicekonto.NRW werden Ihre Daten angezeigt und Ihre Zustimmung zur Datenübermittlung abgefragt. Nach erfolgter Bestätigung werden Sie zum Online-Portal der IHK Nord Westfalen zurückgeleitet. Dort geben Sie bitte einmalig Ihre bisherigen Zugangsdaten für das Bildungsportal ein. 

Im Bildungsportal können Sie unter dem Menüpunkt “Zugangsdaten” das verknüpfte Nutzerkonto sehen.

Welche Servicekonten kann ich als Privatperson nutzen?

Als Privatperson empfehlen wir Ihnen die Nutzung der BundID.

Muss ich eines der Nutzerkonten nutzen?

Nein! Eine Anmeldung mit Ihrem Benutzernamen / E-Mail-Adresse und Ihrem persönlichen Passwort ist weiterhin möglich.
Mit der Digitalisierung ihrer Leistungen setzt die IHK Nord Westfalen Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen ab 2023 auch elektronisch anzubieten und zu einem Portalverbund zu verknüpfen.