Meister/-in für Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn

Meister/-in Leit- und Sicherungstechnik - Fachrichtung Eisenbahn sind qualifiziert, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen der Leit- und Sicherungstechnik, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Meister/-in für Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn“ beziehungsweise „Meisterin für Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung als Betriebswirt/-in - Master Professional in Businessmanagement erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der Fachrichtung Elektrotechnik zuzuordnenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der Fachrichtung Metall zuzuordnenden Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis einschließlich der Befähigung zur Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis einschließlich der Befähigung zur Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 oder
  4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis einschließlich der Befähigung zur Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 oder
  5. eine mindestens vierjährige Berufspraxis einschließlich der Befähigung zur Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 Nummer 2 bis 5 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn/einer Geprüften Meisterin Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn gemäß § 1 Absatz 3 haben. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Hinweis: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmenden an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile:
  1. Teil: Organisation, Betrieb und Technik
  2. Teil: Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung
Die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) ist gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Teil 1: Organisation, Betrieb und Technik

Im Prüfungsteil „Organisation, Betrieb und Technik“ ist in folgenden Qualifikationsschwerpunkten zu prüfen:
  1. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Betriebliches Kostenwesen,
  4. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten,
  6. Leit- und Sicherungstechnik – Eisenbahn,
  7. Eisenbahnbetrieb,
  8. Qualitätsmanagement.
Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 1)
Wenn eine zu prüfende Person in nicht mehr als einer Prüfungsleistung des Prüfungsteils „Organisation, Betrieb und Technik“ mangelhafte Leistungen (30 bis 49 Punkte) erzielt hat, wird ihr in diesen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.

Teil 2: Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung

Im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung“ ist in folgenden Qualifikationsschwerpunkten zu prüfen:
  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb,
  3. Personalführung,
  4. Personalentwicklung.
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 2)
Hat die zu prüfende Person in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht, wird ihr in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und maximal 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Situationsbezogene Fachgespräch
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Dazu gehört, Lösungsvorschläge unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern zu können. Das situationsbezogene Fachgespräch hat die gleiche integrative Struktur wie eine schriftliche Situationsaufgabe. Der Inhalt des Qualifikationsschwerpunktes „Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb“ steht dabei im Mittelpunkt. Die Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten Rechtsbewusstes Handeln, Personalführung sowie Personalentwicklung sind zu berücksichtigen.

Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und die Vorbereitung der Präsentation stehen 30 Minuten zur Verfügung, danach wechseln die zu prüfenden Personen direkt in den Prüfungsraum. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort in der IHK Nord Westfalen eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden.

Die Präsentation dauert etwa 15 Minuten und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Im anschließenden Fachgespräch erläutern sie ihre Lösungsansätze, begründen ihre Entscheidungen und diskutieren die fachlichen Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss. Dieses Gespräch dauert rund 30 Minuten. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn im Prüfungsteil „Organisation, Betrieb und Technik“ in den schriftlichen Situationsaufgaben sowie im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und in dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Anmeldung zur Prüfung

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Meister/-in für Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn wird voraussichtlich ab Frühjahr 2026 durch die IHK Nord Westfalen angeboten.
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).