Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen sind in der Lage, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert und eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  3. einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie eine auf den Abschluss folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  4. eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sowie eine auf die Sachkundeprüfung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
  5. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sowie eine darauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  6. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
  1. Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
  2. Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“.
Die Prüfung im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung.
Die Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ gliedert sich in:
  1. eine schriftliche Prüfung und
  2. eine praxisbezogene Prüfung.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung zum Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen nach dieser Verordnung bestanden hat, ist von der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass der erste Prüfungsteil erstmals im Frühjahr 2026 angeboten wird.
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Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).