Fortbildungsprüfungen

Gepr. Fachwirt/-in für Marketing - Bachelor Professional in Marketing

Geprüfte Fachwirte/-innen für Marketing  – Bachelor Professional in Marketing gestalten und verbessern eigenständig bereichsübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich Marketing. Sie beschaffen anforderungsorientiert Marktinformationen und analysieren sowie bewerten diese. Auf Grundlage der Ergebnisse prognostizieren sie die zukünftige Marktentwicklung und leiten eine zielgerichtete produkt- oder dienstleistungsbezogene Marketingstrategie ab. Zu den weiteren Aufgaben zählen das Gestalten und Umsetzen zielgruppenorientierter Marketingkonzepte unter Berücksichtigung des internationalen Umfelds und wirtschaftlicher sowie rechtlicher Rahmenbedingungen. Dabei setzen sie situationsgerechte Methoden der Kommunikation und unterschiedliche Präsentationstechniken ein.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Gepr. Fachwirt für Marketing – Bachelor Professional in Marketing” beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin für Marketing – Bachelor Professional in Marketing” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in – Master Professional in Businessmanagement erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Marketingkommunikation oder Kauffrau für Marketingkommunikation oder
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
  1. zielgerichtetes Beschaffen, Analysieren, Bewerten, Präsentieren und Erläutern von Marktinformationen,
  2. Prognostizieren von Marktentwicklungen und Entwickeln von Marketingstrategien,
  3. zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Umsetzen von produkt- oder dienstleistungsbezogenen Marketingkonzepten,
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
  1. Marketingstrategien entwickeln,
  2. Marketingkonzepte und –projekte planen und umsetzen,
  3. Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln,
  4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind.
Prüfungsfach
Uhrzeit
Schriftliche Situationsaufgabe 1
8:30 - 13:30 Uhr
Schriftliche Situationsaufgabe 2
8:30 - 13:30 Uhr

Fachgespräch mit Präsentation

Die mündliche Prüfung kann erst abgelegt werden, nachdem die schriftliche Prüfung abgelegt (= Teilnahme) worden ist. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann.

In der Präsentation soll nachgewiesen, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss mindestens einen Prüfungsbereich der drei Prüfungsbereiche (§ 4 bis 6 der Verordnung) mit dem Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ verknüpfen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.

Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person selbstständig gewählt und mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung der Präsentation für den Prüfungsausschuss spätestens zum Termin der zweiten schriftlichen Prüfung im Online-Portal hochgeladen. Über den Termin werden die Prüfungsteilnehmer/-innen per E-Mail informiert.
Im unmittelbar nachfolgenden Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll höchstens 20 Minuten dauern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.

Erfolgreiche Absolventen der Prüfung sind vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.