Fachwirt/-in für Marketing - Bachelor Professional in Marketing
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfter Fachwirt für Marketing – Bachelor Professional in Marketing” beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin für Marketing – Bachelor Professional in Marketing” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in – Master Professional in Businessmanagement erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Marketingkommunikation oder Kauffrau für Marketingkommunikation oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
- zielgerichtetes Beschaffen, Analysieren, Bewerten, Präsentieren und Erläutern von Marktinformationen,
- Prognostizieren von Marktentwicklungen und Entwickeln von Marketingstrategien,
- zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Umsetzen von produkt- oder dienstleistungsbezogenen Marketingkonzepten,
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
- Marketingstrategien entwickeln,
- Marketingkonzepte und –projekte planen und umsetzen,
- Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen durchgeführt. Jeder Prüfungsbereich nach § 3 der Verordnung wird insgesamt mindestens einmal thematisiert.
Prüfungsfach | Uhrzeit |
---|---|
Schriftliche Situationsaufgabe 1 | 8:30 - 13:30 Uhr |
Schriftliche Situationsaufgabe 2 | 8:30 - 13:30 Uhr |
Fachgespräch mit Präsentation
Die mündliche Prüfung kann erst abgelegt werden, nachdem die schriftliche Prüfung abgelegt (= Teilnahme) worden ist. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann.
In der Präsentation soll nachgewiesen, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss mindestens einen Prüfungsbereich der drei Prüfungsbereiche (§ 4 bis 6 der Verordnung) mit dem Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ verknüpfen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person selbstständig gewählt und mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung der Präsentation für den Prüfungsausschuss spätestens zum Termin der zweiten schriftlichen Prüfung im Online-Portal hochgeladen. Über den Termin werden die Prüfungsteilnehmer/-innen per E-Mail informiert.
In der Präsentation soll nachgewiesen, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss mindestens einen Prüfungsbereich der drei Prüfungsbereiche (§ 4 bis 6 der Verordnung) mit dem Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ verknüpfen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person selbstständig gewählt und mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung der Präsentation für den Prüfungsausschuss spätestens zum Termin der zweiten schriftlichen Prüfung im Online-Portal hochgeladen. Über den Termin werden die Prüfungsteilnehmer/-innen per E-Mail informiert.
- Hilfsmittel für die Präsentation
Hilfsmittel für die Präsentation
Für die Präsentation stehen am Prüfungsort ein Beamer oder Monitor (Anschlüsse: HDMI und VGA), eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden.- Bedienungsanleitung Dokumentenkamera (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB)
- Bedienungsanleitung Dokumentenkamera und Monitor (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB)
(Räume 2.401 bis 2.406)
Zum Auf- und Abbau eines Notebooks stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Für die technische Funktion sind zu prüfenden Perosonen selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (zum Beispiel mittels Handout der Präsentation).
Im unmittelbar nachfolgenden Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll höchstens 20 Minuten dauern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
Erfolgreiche Absolventen der Prüfung sind vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
Erfolgreiche Absolventen der Prüfung sind vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 882 KB)
Hinweis: In Nordrhein-Westfalen wird die Prüfung noch bei der IHK Köln angeboten. Die außerhalb von NRW prüfenden IHK finden Sie unter www.wis.ihk.de.
Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühr | ab 01.01.2025
Ab dem ab 01.01.2025 gilt ein geänderter Gebührentarif.
Die Prüfungsgebühr beträgt 478 Euro gemäß unserem Gebührentarif. Es gilt jeweils der zum Prüfungszeitpunkt gültige Gebührentarif.- Schriftliche Prüfung: 310 Euro
- Mündliche Prüfung: 168 Euro
Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung: 100 Prozent
- Teilwiederholung: 70 Prozent
- Stornogebühren (ab 2025)
Ab dem ab 01.01.2025 gilt ein geänderter Gebührentarif:
Schriftliche Prüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 111 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 172 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 216 Euro Mündliche Prüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 46 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 76 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 110 Euro Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.