Erklärung zur Barrierefreiheit vom Online-Portal

Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen ist bemüht, das Online-Portal im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit - insbesondere dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für das Online-Portal der IHK Nord Westfalen (https://ihkportal.de/nordwestfalen), einschließlich des geschützten Nutzerbereichs nach Login (zum Beispiel für Ausbildungsbetriebe, Auszubildende, Prüfungsteilnehmende oder Lehrgangsteilnehmende).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung anhand der Kriterien der BITV sowie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Einige Funktionen und Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei, unter anderem:
  • Einzelne Farb- und Kontrastverhältnisse bei interaktiven Elementen
  • Nicht durchgängig vorhandene Alternativtexte für informative Grafiken
  • Eingeschränkte Tastaturbedienung einzelner Benutzeroberflächen
  • Fehlende oder unvollständige ARIA-Attribute bei dynamischen Komponenten
  • Nicht barrierefreie PDF-Dokumente im öffentlichen und im geschützten Bereich des Online-Portals
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten zu beheben. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt.
Eine erneute Prüfung ist für Oktober 2025 geplant.
Eine umfassende Prüfung der Barrierefreiheit unserer Webseite durch eine unabhängige Stelle ist ebenfalls in Planung.

Umgang mit nicht barrierefreien PDF-Dokumenten

Einige PDF-Dokumente im Online-Portal können derzeit aus technischen oder rechtlichen Gründen noch nicht in einer barrierefreien Version zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Sie ein bestimmtes PDF-Dokument in einer barrierefreien Fassung benötigen, senden Sie uns bitte eine formlose E-Mail an:
Bitte nennen Sie dabei:
  • Den Titel der Datei
  • Die Seite, auf der sie verlinkt ist
  • Idealerweise den direkten Link zum PDF-Dokument (Tipp: Mit der rechten Maustaste auf den Link klicken und „Link kopieren“ wählen)
Wir stellen Ihnen das Dokument dann zeitnah in barrierefreier Form zur Verfügung, sofern uns dies möglich ist.

Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website oder unseres Onlineportals aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Sie erreichen uns per E-Mail, telefonisch oder postalisch:
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postfach 40 24
48022 Münster
Telefon: 0251 707-0
E-Mail: bildung@ihk-nordwestfalen.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §§ 10 d, e und 11 BGG NRW und §§ 9ff BITV NRW wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei der Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 16. Juni 2025 überprüft.