Nr. 7145498
Ausbildung

Ärztliche Untersuchung nach dem JArbSchG

Die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, durch die die gesundheitliche Eignung festgestellt wird. Es soll verhindert werden, dass Jugendliche durch die Art der Beschäftigung gesundheitlichen Schaden nehmen und festgestellt werden, ob sie den Anforderungen der Ausbildung körperlich gewachsen sind.
Die Erstuntersuchung kann im Online-Portal als Anlage hochgeladen werden, solange der Vertrag von Ihnen noch nicht abgeschlossen wurde. Liegt die Bescheinigung bei Abschluss des Ausbildungsvertrags noch nicht vor, können Sie sie hier nachträglich hochladen. Die Bescheinigung muss spätestens zum Beginn der Ausbildung vorliegen.