Antrag auf widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung
Über dieses Online-Formular können Sie einen Antrag auf widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung nach § 30 Absatz 6 BBiG stellen.
Hinweis: Die IHK Nord Westfalen ist für die Ausbildungsbetriebe im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region verantwortlich. Liegt der Betrieb nicht in unserer Region, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre regionale IHK.
