Antrag auf Schlichtung
Antrag auf Schlichtung vor dem Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden nach § 5 und § 6 der Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses.
Der Schlichtungsausschuss ist bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis zuständig.