Einstiegsqualifizierung
Mit der Einstiegsqualifizierung erhalten Jugendliche die Möglichkeit, in einem Zeitraum von mindestens vier bis maximal zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung und Beschäftigung. Denn rund 60 Prozent der Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung in den IHK-Berufen bekommen danach einen Ausbildungsvertrag.
Der Vorteil für das Unternehmen: Der Betrieb kann sich von den Fähigkeiten und der Eignung der Bewerber überzeugen. Zwischen Betrieb und dem Jugendlichen wird ein Vertrag über die Einstiegsqualifizierung geschlossen, der von der IHK registriert wird.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Für junge Leute mit schlechtem oder keinem Schulabschluss eine tolle Chance auf Ausbildung. Umgekehrt erhalten die Betriebe die Möglichkeit, die jungen Leute kennen zu lernen.
FAQ für Betriebe
- Was haben die Betriebe zu erwarten?
- Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Vergütung der EQ. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst. Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der EQ. Als Orientierung für eine angemessene Vergütung dient die Höhe des Zuschusses der Agentur für Arbeit (§ 54a Abs. 1 Satz 2 SGB III).
- Zusätzlich zahlt sie einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der ebenfalls regelmäßig angepasst wird.
- Die Leistungen werden monatlich nachträglich gezahlt, dies auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts.
- Eine Förderung der EQ soll in der Regel nicht vor dem 1. Oktober eines Ausbildungsjahres beginnen. Es sei denn, es handelt sich um Personen,
- die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen oder
- die lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind oder
- die in früheren Jahren die Schule verlassen haben (Altbewerber).
Ein Beginn ist hier nach Prüfung des Einzelfalls bereits ab dem 1. August möglich. - Bei Teilnahme an einem Deutschförderkurs kann der Anteil der Zeit im Betrieb auf mindestens 50 Prozent der EQ-Gesamtzeit reduziert werden
- Was müssen die Betriebe beachten?
- Die Förderung wird für die vereinbarte Dauer von mindestens vier bis längstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderdauer darf für eine Person insgesamt zwölf Monate nicht über- schreiten. Bei Förderungen, die sich aneinander anschließen, ist die bisherige Förderzeit in vollem Umfang auf die neue Förderung anzurechnen.
- Die Förderung endet im Regelfall spätestens am Ende des Monats, der dem Beginn des Ausbildungsjahres vorangeht (Anschlussfähigkeit gewährleisten).
- Eine Anrechnung der EQ auf eine anschließende Ausbildung im selben Beruf kommt für einen EQ-Absolventen dann in Betracht, wenn ihm sowohl die Kenntnisse also auch die Fähigkeiten in gleichem Maße wie einem Auszubildenden in diesem Betrieb vermittelt worden sind und eine Teilnahme an der Fachklasse der Berufsschule stattgefunden hat.
- Eine Förderung der EQ im Betrieb von Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie Eltern ist ausgeschlossen.
- Es erfolgt keine Förderung, wenn eine Person bereits im Betrieb (oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens) eine EQ durchlaufen hat oder wenn er dort in den letzten drei Jahren vor Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt war.
- Eine EQ kann aber bei einer vorzeitigen Lösung des Ausbildungsverhältnisses im selben Ausbildungsbetrieb durchgeführt und gefördert werden.
- Eine EQ, die in Teilzeitform von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird, kann ebenfalls gefördert werden, ohne einer automatischen Verlängerung.
- Eine EQ ist auch für Menschen mit Behinderungen förderungsfähig, wenn sie auf eine Fachpraktikerausbildung (§ 66 BBiG) vorbereitet.
- Wenn ein Arbeitgeber selbst einen EQ-Bewerber findet, der der Agentur für Arbeit noch nicht bekannt ist, muss er den EQ-Bewerber auffordern, sich bei der Agentur zu melden, um das Vorliegen der Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen.
- Setzt sich die EQ aus Bausteinen der Berufsausbildungsvorbereitung zusammen, so gelten die BBiG-Vorschriften (§§ 68-70) über die Berufsausbildungsvorbereitung auch im Rahmen der EQ. Das bedeutet z.B., dass eine sozialpädagogische Betreuung gefördert werden kann.
- Leistungen nach dem EQ-Programm werden nicht erbracht oder angerechnet, soweit der Betrieb vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Mitteln, insbesondere nach Programmen des Bundes, der Länder und der Kommunen erhält.
- Was müssen die Betriebe tun?
- Der Betrieb schließt mit der Person (bei nicht volljährigen mit den Erziehungsberechtigten) einen EQ-Vertrag. Eine Vorlage für den EQ-Vertrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.
- Ein Exemplar des Vertrages ist an die zuständige IHK zu schicken. Dass dies erfolgt ist, muss auf dem Antrag auf Förderung vom Betrieb bestätigt werden.
- Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- so- wie gesetzliche Unfallversicherung).
- Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Monaten eine Bestätigung der Krankenkasse über die erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung und die Versicherungsnummer vorlegen. Der Zuschuss zur Vergütung wird nur geleistet, wenn diese Auflage erfüllt ist.
- Der Betrieb muss einen Antrag auf Förderung vor Beginn der Laufzeit des EQ-Vertrages bei der Agentur für Arbeit in dem Bezirk stellen, wo der EQ-Teilnehmer seinen Wohnsitz hat. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
- Wenn Berufsschulpflicht gegeben ist, muss der Betrieb dafür Sorge tragen, dass diese ein- gehalten wird. Damit eine spätere Anrechnung auf die Ausbildungsdauer im Einzelfall in Be- tracht kommen kann, wird der Besuch der Fachklasse in der Berufsschule (auch ohne Be- rufsschulpflicht) empfohlen.
- Der Arbeitgeber bescheinigt am Ende der EQ, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten der EQ vermittelt wurden und bewertet die Leistungen in einem betrieblichen Zeugnis. Eine Vor- lage für ein betriebliches Zeugnis erhalten Sie von Ihrer zuständigen IHK.
- Der Arbeitgeber oder der EQ-Teilnehmer muss das Zertifikat über die erfolgreiche Durch- führung der EQ bei der zuständigen IHK beantragen und dazu das betriebliche Zeugnis vorlegen.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen.
- Innerhalb von zwei Monaten nach Ende der EQ-Förderung hat der Arbeitgeber an die zu- ständige Agentur für Arbeit eine Zusammenstellung über die an den EQ- Teilnehmer gezahlte Vergütung sowie die eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge einzureichen und die Zahlungen in geeigneter Form nachzuweisen.
Wichtig: Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit auf.
EQ-Beispiele
Besonders gefragt sind im kaufmännischen Bereich die EQs „Handel - Verkaufsvorbereitung“ und „Wirtschaft und Verwaltung - Büroassistenz“, im industriell-technischen Bereich die EQs in der Chemie- und Medienbranche und bei den gastgewerblichen Berufen die EQs Speisenvorbereitung, Service und Housekeeping.
Förderung
Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag (142,00 Euro) der oder des Auszubildenden gefördert werden. (SGB III § 54a Abs. 1)
EQ-Teilnehmern, auf die die Kriterien des Sozialgesetzbuches (SGB) III zutreffen, können zudem seit dem 1. August 2020 die Fahrtkosten zur Einstiegsqualifizierungen erstattet werden. Denn eine für den jungen Menschen passende EQ soll nicht daran scheitern, dass sie bei einem weiter entfernten Arbeitgeber durchgeführt wird. Die neue Möglichkeit zur Übernahme der Fahrkosten knüpft an die bestehende Förderung während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme an. Sie wurde bewusst nicht in das SGB II übernommen, weil bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II Fahrkosten bereits berücksichtigt sind.
EQ-Teilnehmern, auf die die Kriterien des Sozialgesetzbuches (SGB) III zutreffen, können zudem seit dem 1. August 2020 die Fahrtkosten zur Einstiegsqualifizierungen erstattet werden. Denn eine für den jungen Menschen passende EQ soll nicht daran scheitern, dass sie bei einem weiter entfernten Arbeitgeber durchgeführt wird. Die neue Möglichkeit zur Übernahme der Fahrkosten knüpft an die bestehende Förderung während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme an. Sie wurde bewusst nicht in das SGB II übernommen, weil bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II Fahrkosten bereits berücksichtigt sind.
EQ-Plus
EQ Plus zielt auf förderungsbedürftige Jugendliche, die ohne Hilfe eine EQ nicht erfolgreich absolvieren können. Diese Jugendliche sollen während einer EQ besondere Unterstützungsmaßnahmen erhalten. So können zum Beispiel die Arbeitsagenturen speziellen Nachhilfeunterricht finanzieren (ausbildungsbegleitende Hilfen).
Einstiegsqualifizierungsvertrag
Ausbildungsbetriebe können über das IHK-Online-Portal Ausbildungs- und Umschulungsverträge sowie Einstiegsqualifizierungsverträge online erfassen.
zum Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Downloads
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Flyer zur EinstiegsqualifizierungInformationen für Unternehmen – kurz und knapp zusammengefasst.
-
Merkblatt für Betriebe zur EinstiegsqualifizierungÜberblick über alles, was Betriebe zu erwarten haben, was sie tun und beachten müssen.
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Antworten auf Fragen zu Zielgruppen, Dauer, Verträgen, Versicherungen und vielem mehr.
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Vom Änderungsschneider bis zur Zweiradmechatronikerin – Zusammenstellung aller Berufe und Berufsgruppen.