Betrieblicher Auftrag in den Metallberufen
Allgemeine Informationen zum betrieblichen Auftrag
Der betriebliche Auftrag stammt aus dem Einsatzgebiet der/des Auszubildenden und wird dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung zur Genehmigung vorgelegt. Je nach Beruf sind unterschiedliche Durchführungszeiträume für den gesamten betrieblichen Auftrag definiert:
Berufsbezeichnung | Durchführungsdauer |
---|---|
Anlagenmechaniker/-in | 18 Stunden |
Industriemechaniker/-in | 18 Stunden |
Konstruktionsmechaniker/-in | 18 Stunden |
Werkzeugmechaniker/-in | 18 Stunden |
Zerspanungsmechaniker/-in | 15 Stunden |
Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 geben der Ausbildungsbetrieb und der/die Auszubildende an, ob der betriebliche Auftrag oder die praktische Arbeitsaufgabe (PAL) gewählt wird.
Der betriebliche Auftrag stellt keine „künstliche“, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung dar, sondern ist „echt“ und basiert in der Thematik auf dem betrieblichen Einsatzgebiet. Dabei kann der betriebliche Auftrag ein eigenständiger, in sich abgeschlossener Auftrag oder auch ein Teilauftrag aus einem größeren Zusammenhang sein.
Es müssen mindestens drei Auftragsphasen sowie die Erstellung der Auftragsbeschreibung als Bestandteil des Auftrages aufgeführt werden.
- Information und Planung
- Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen.
- Informationen für die Auftragsabwicklung auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten, Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen.
- Durchführung
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen, betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren, Teilaufträge veranlassen. - Kontrolle
Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse prüfen und dokumentieren, Auftragsabläufe, Leistungen und Verbrauch dokumentieren, technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen.
Informationen zur Antragsabgabe
Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages muss der/die Auszubildende einen Antrag zu dem betrieblichen Auftrag bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zur Genehmigung einreichen. Der Antrag muss bis zu dem festgelegten Abgabetermin mit der Entscheidungshilfe (Prozessmatrix) eingereicht werden. Die IHK informiert den/die Auszubildende und übermittelt ihm/ihr die notwendigen Informationen und eine PIN, um den Antrag (und später die Dokumentation) im IHK-Azubiportal hochzuladen.
Liegt ein Antrag ohne wichtigen Grund bis zum Ende der vorgegebenen Ausschlussfristen nicht vor, so kann dieser Teil der Prüfung nicht gewertet werden und gilt als nicht bestanden.
Weitere Informationen über die Termine und Abfragefristen finden Sie im Zeitplan.
Von besonderer Wichtigkeit ist im Rahmen des Antrages die Auftragsbeschreibung. Darunter ist die Darstellung des Auftrages zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form die Einbindung und die Schnittstellen des Auftrages innerhalb eines Auftrags beziehungsweise Teilauftrages darzustellen. Es sind Angaben zur Ausgangssituation, das heißt zum Ist-Zustand anzugeben und außerdem werden Hinweise zur Nutzendarstellung beziehungsweise zum Ziel des Auftrages erwartet.
Ferner sind die Arbeitsphasen einschließlich eines Zeitplanes anzugeben. Dazu gehören die Definition der Kernaufgaben, die Zuordnung dieser Aufgaben zu Zeitumfängen sowie die Darstellung zeitlicher Abhängigkeiten innerhalb des Auftrages (sofern vorhanden).
Im Antrag muss der/die Auszubildende neben der Auftragsbezeichnung eine Zielsetzung und eine Zeitplanung entwickeln. Er/Sie muss angeben, in welchem Zeitraum der Auftrag realisiert werden soll und wann er voraussichtlich beendet sein wird. Mit der Durchführung des Auftrages darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Über die Entscheidung des Prüfungsausschusses werden der/die Auszubildende per E-Mail informiert:
- Antrag wurde genehmigt: Auftrag kann ab sofort – wie geplant – durchgeführt werden
- Antrag wurde mit Auflage genehmigt: Auftrag kann ab sofort unter der Beachtung der Auflagen durchgeführt werden.
- Antrag wurde abgelehnt: die Begründung des Prüfungsausschusses ist in der E-Mail enthalten. Ebenfalls wird über eine Nachfrist zur Nachbesserung des Auftrages informiert.
Informationen zu den praxisbezogenen Unterlagen
Der/die Auszubildende erstellt während des Durchführungszeitraumes praxisbezogene Unterlagen, die als Grundlage für das Fachgespräch genutzt werden. Diese Unterlagen sollen im Idealfall während des gesamten Prozesses „automatisch“ erzeugt und nicht gesondert für die Prüfung erstellt werden. Dies können beispielsweise Prüf- und Messprotokolle sein, aber auch auftragsbezogene Unterlagen wie Liefer- und Materialscheine. Neben dem Antrag für den betrieblichen Auftrag sollen somit keine weiteren Unterlagen speziell für die Prüfung angefertigt werden. Es handelt sich somit nicht um eine Dokumentation, wie sie aus anderen Berufen bekannt ist. Für die Auftragsdurchführung und die Erstellung der praxisbezogenen Unterlagen ist daher ein Zeitfenster vorgesehen. Der Auftrag sollte zusammenhängend realisiert werden. Die Erstellung der praxisbezogenen Unterlagen gehört zur Bearbeitungszeit für den betrieblichen Auftrag.
Formaler und inhaltlicher Aufbau der praxisbezogenen Unterlagen plus Anlagen:
- Deckblatt (Name und Vorname der/des Auszubildenden, Name des Ausbildungsbetriebes, Ausbildungsberuf, Titel des betrieblichen Auftrages)
- Persönliche Erklärung
- Inhaltsverzeichnis
- Inhalt und Beschreibung des betrieblichen Auftrags
- Literaturhinweis, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
Werden die Unterlagen ohne wichtigen Grund verspätet eingereicht, kann die Prüfung nicht bewertet werden und sie gilt als nicht bestanden.
Wichtiger Hinweis: Es kann vorkommen, dass ein beantragter und genehmigter Auftrag nicht realisiert werden kann. In diesem Fall ist sofort Kontakt zur IHK aufzunehmen. Ergeben sich im Rahmen der Abwicklung eines Auftrages Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag, so kann das Konzept weiterverfolgt werden. In den praxisbezogenen Unterlagen sind diese Änderungen jedoch zu erläutern und zu begründen.
Informationen zum Fachgespräch
Das Fachgespräch wird diese drei Phasen aufgreifen, das heißt der Prüfungsausschuss wird auch die zu prüfende Person zu diesen drei Phasen befragen. Die Grundlage für dieses Fachgespräch bilden hierbei die praxisbezogenen Unterlagen, die jedoch nicht in die Bewertung einfließen. Durch das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dies beinhaltet, beziehungsweise setzt voraus, dass der/die Auszubildende die Qualifikationen aus Teil 1 – berufsprägende Fertigkeiten und Kenntnisse – angewandt hat und zu einem Ergebnis gekommen ist.
Das Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.