12. August 2026

Bis zu 4.500 Euro für Solo-Selbstständige

Förderung übers KOMPASS-Programm / IHK berät

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Von bis zu 4.500 Euro Förderung können Solo-Selbstständige profitieren, die sich weiterbilden. Möglich macht es „KOMPASS“, die kompakte Hilfe für Soloselbstständige. Die IHK Nord Westfalen ist seit einem Jahr offizielle Beratungsstelle für das Programm. „Damit werden Solo-Selbstständige dabei unterstützt, ihre unternehmerische Tätigkeit zu sichern und mit Hilfe von gezielter Weiterbildung zukunftsfähig auszurichten“, erläutert Karen Sauer, die bei der Antragstellung berät. Maximal 90 Prozent der Weiterbildungskosten können durch das von Bund und EU finanzierte Programm gefördert werden.
Fast 500 Erstberatungen hat Sauer durchgeführt. Rund 200 Antragstellerinnen und Antragsteller haben ihren Qualifizierungsscheck bereits erhalten. „Die Nachfrage ist enorm hoch“, stellt sie fest und führt das auf die schwierige wirtschaftliche Lage zurück. „Vielen Solo-Selbstständigen sind Projekte weggebrochen, sie haben Einbußen erlebt und sagen sich: Ich muss etwas tun.“ Besonders stark vertreten in den Beratungen ist die Kreativwirtschaft. Doch auch Selbstständige aus dem Beratungssektor, dem Handwerk sowie digitalen Dienstleistungen suchen die Unterstützung der Anlaufstelle.
Klarer Favorit bei den Fortbildungsthemen ist nach Sauers Feststellung die „Künstliche Intelligenz“. Das gilt auch für Christina Albinus. Die Inhaberin von Glaha -creatives- in Dülmen betreibt „Marketingmanagement für kleine und mittlere Unternehmen“. KI habe die Medienlandschaft massiv verändert. „Wenn ich mich nicht ständig fortbilde, dann bin ich raus aus meinem Business“, erklärt sie. Mit einem ersten Scheck ließ sie sich zur KI-Managerin qualifizieren. Mit Unterstützung von IHK-Projektreferentin Sauer hat sie eine zweite Förderung für eine Weiterbildung erhalten. Darin standen Verkaufen und Unternehmensentwicklung im Mittelpunkt.
Dass die Marketingfachfrau zwei KOMPASS-Förderungen in Anspruch genommen hat, ist kein Einzelfall. Ein erneuter Antrag ist möglich, sofern seit der Ausgabe des vorherigen Qualifizierungsschecks mindestens zwölf Monate vergangen sind. Für eine Förderung müssen die Solo-Selbstständigen außerdem seit mindestens zwei Jahren im Haupterwerb tätig sein und mindestens 51 Prozent ihrer Gesamteinkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit beziehen. „Auch dürfen sie nicht mehr als eine Vollzeitkraft beschäftigen“, erläutert Sauer. Auch die Rechtsform spielt eine Rolle. Wer, wie Albinus, eine KG gegründet hat, muss zusätzliche Unterlagen und Nachweise einreichen, um die Förderfähigkeit zu belegen. Zudem prüft die IHK-Beraterin, ob der Weiterbildungsanbieter und dessen Angebot förderfähig sind.
Auch Kirsten Czerner-Nicolas hat über KOMPASS einen Qualifizierungsscheck erhalten. Sie ist Diplom-Heilpädagogin und Expertin für barrierefreie Kommunikation. Schon berufsbedingt hat sie einige Erfahrung mit schwierigen Ausdrucksweisen. Die Plattform, auf der die Anträge eingereicht werden müssen, sei allerdings „schon komplex“. Die IHK unterstützte die Inhaberin des Dortmunder Büros „Leichte Sprache inklusiv!“ dabei, allen Fallstricken auszuweichen. Czerner-Nicolas bildete sich fort, um künftig gemeinsam mit ihrer Pädagogikbegleithündin, der Golden Retriever-Dame Eddie, Stress bei Menschen abzubauen und Depressionen vorzubeugen. Ihr erster Einsatz mit der vierbeinigen Kollegin: „Einen Mann mit Downsyndrom, der sich in seiner Wohngruppe immer weiter zurückgezogen hat, konnten Eddie und ich wieder dazu aktivieren, am Leben außerhalb seines Zimmers teilzunehmen“, berichtet sie. „Tiergestützte Intervention“ lautete der Titel der Weiterbildung, für die es Geld aus dem KOMPASS-Programm gab.
Die Mittel stellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) über das Projekt „Solo Fit NRW“ bereit. Die bundesweite Ausgabe von Qualifizierungsschecks erfolgt voraussichtlich bis einschließlich Oktober 2026 begrenzt. Beratungstermine können aber weiterhin online vereinbart werden.
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