Peter Liebisch aus Marl ist Handelsrichter

Wichtige ehrenamtliche Tätigkeit für die Wirtschaft

Marl. – Peter Liebisch aus Marl ist auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zum ehrenamtlichen Handelsrichter am Landgericht Essen ernannt worden. Die Berufung des langjährig erfahrenen Vorstands und Geschäftsführers von verschiedenen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen gilt zunächst für fünf Jahre.
Nun sorgt Peter Liebisch zusammen mit weiteren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern sowie den Berufsrichtern für die Urteilsfindung am Landgericht Essen. Ehrenamtliche Handelsrichter nehmen an den mündlichen Verhandlungen und Beratungen mit den gleichen Rechten teil wie hauptberufliche Richter.
Peter Liebisch freut sich auf sein neues Ehrenamt am Landgericht: „Die Aufgabe, der Rechtsfindung zu dienen, neue Erfahrungen zu sammeln und dabei rechtliches Verständnis und wirtschaftliche Praxis zu vereinen, ist für mich der besondere Reiz in diesem Ehrenamt. Dies nicht zuletzt, da Jura auch während meines Studiums einen meiner Schwerpunkte bildete und sich auch in meinem privaten und familiären Umfeld einige Juristen befinden.“
Für die Wirtschaft hat die ehrenamtliche richterliche Tätigkeit von Kaufleuten ebenfalls eine besondere Bedeutung. „Die Rechtsprechung der Kammern für Handelssachen findet bei den streitenden Parteien meistens große Akzeptanz, da durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kaufmännischer Sachverstand aus der Unternehmenspraxis in die Urteile einfließt“, betonte Sven Wolf, Geschäftsbereichsleiter Unternehmensförderung bei der IHK Nord Westfalen. Damit sichergestellt ist, dass Handelsrichter über eine entsprechende berufsspezifische Qualifikation verfügen und so als unabhängige sachkundige Richter fungieren können, ist gesetzlich geregelt, dass Handelsrichter nur auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern ernannt werden können.