30. August 2023

Gasmangel: Selbsterklärung jetzt abgeben

IHK und ELE-Verteilnetz GmbH informieren Unternehmen
Gelsenkirchen/Bottrop. – Der Winter scheint noch weit entfernt und eine Gasmangellage unwahrscheinlich. Dennoch empfehlen die IHK Nord Westfalen und die ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) insbesondere energieintensiven Industrieunternehmen, präventive Maßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben. Dazu gehört für den Fall einer bundesweiten Mangellage auch, eine sogenannte Selbsterklärung auszufüllen und an den jeweiligen Verteilnetzbetreiber zu senden.
„Nur mit der Selbsterklärung kann ein Unternehmen im Fall der nationalen Gasmangellage, in der die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler die Gasmengen zuteilt, von den Ausnahmeregelungen profitieren, die für bestimmte, schützenswerte Unternehmen geschaffen worden sind“, betont IHK-Vizepräsident Lars Baumgürtel den Wert des Formulars, das auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Verfügung steht. Damit werde die Chance gewahrt, dass die Gaslieferung weniger stark reduziert wird und Anlagen nicht abgeschaltet werden müssen. „Die Selbsterklärung“, macht Baumgürtel deutlich, „ist Voraussetzung, um Produktionsausfälle zu reduzieren und Anlageschäden zu verhindern.“ Für den Fall einer lokalen Mangellage aufgrund von Unfällen, Beschädigungen und Unwettern gelten derzeit die Regelungen des Paragrafen 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser sieht jedoch keine Ausnahmeregelungen mittels Selbsterklärung vor.
Dennoch: „Eine rechtzeitige Vorbereitung verhindert unnötigen Zeitdruck und ermöglicht im Notfall einen reibungslosen Ablauf seitens der Verteilnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler“, empfiehlt Baumgürtel, der auch Vorsitzender im IHK-Industrieausschuss ist, die Selbsterklärung jetzt abzugeben. Schließlich gelte weiterhin die Alarmstufe des Notfallplans Gas, die das Bundeswirtschaftsministerium am 23. Juni vergangenen Jahres ausgerufen hatte. Im derzeit noch unwahrscheinlichen, aber nach Einschätzung der IHK nie ganz auszuschließenden bundesweiten Krisenfall würde die BNetzA eine Reduktion des Gasbezuges anordnen, die jedoch so individuell wie möglich gestaltet sein soll.
„Je frühzeitiger sich die Kunden mit den Selbsterklärungen beschäftigen und die Erkenntnisse daraus mit uns teilen, desto besser können Bundeslastverteiler, Verteilnetzbetreiber und Kunden im Krisenfall miteinander zusammenarbeiten“, erläutert Boris Pateisky, Geschäftsführer des Verteilnetzbetreibers ELE Verteilnetz GmbH (EVNG).
EVNG und IHK hatten in Bottrop und Gelsenkirchen gemeinsam Veranstaltungen durchgeführt, um Unternehmen über mögliche Präventionsmaßnahmen einer nicht auszuschließenden Gasmangellage zu informieren

Zum Hintergrund

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) eröffnet bestimmten, schützenswerten Unternehmen die Möglichkeit, dass sie im Fall einer nationalen Gasmangellage ihren Verbrauch weniger stark reduzieren beziehungsweise ihre Anlagen nicht abschalten müssen. Voraussetzung dafür ist die Abgabe einer Selbsterklärung. Welche Unternehmen als schützenswert eingestuft sind, ergibt sich aus der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur. Sowohl die Allgemeinverfügung als auch das Formular für die Selbsterklärung stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung: