11. Juni 2021

Neue Mehrwertsteuerregeln im Versandhandel

IHK Nord Westfalen informiert am 23. Juni online

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Ab dem 1. Juli müssen sich Versandhändler, die Waren in EU-Länder verschicken oder Waren aus Drittländern einführen, auf neue Umsatzsteuerregelungen einstellen. Was genau die zweite Stufe des sogenannten EU-Mehrwertsteuer-Digitalpakets für die Händler bedeutet, erläutert die IHK Nord Westfalen am 23. Juni in einem Webinar.
„Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket will die EU Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel beheben und zudem innergemeinschaftlich die Umsatzsteuerregelungen vereinfachen“, erklärt IHK-Außenwirtschaftsreferentin Britta Schneider. Eingeführt wird zum Beispiel eine einheitliche Umsatzschwelle für den Versandhandel innerhalb der EU. Überschreitet der jährliche Umsatz 10.000 Euro, müssen sich die Händler in den jeweiligen EU-Ländern steuerrechtlich registrieren lassen. „Oder sie nutzen den zentralen One-Stop-Shop des Bundeszentralamts für Steuern“, so Schneider. Damit können die Umsätze in einer Steuererklärung in Deutschland angegeben, zentral an das Bundeszentralamt übermittelt und die Steuern in Deutschland entrichtet werden. Um den One-Stop-Shop ab dem 1. Juli nutzen zu können, ist eine Registrierung vor dem Stichtag notwendig.
Weiter schreibt das EU-Mehrwertsteuer-Digitalpaket fest, dass ab dem 1. Juli für eingeführte Waren aus Drittländern Umsatzsteuer ab dem ersten Euro fällig wird. „Bisher wurde unterhalb eines Warenwerts von 22 Euro keine Umsatzsteuer erhoben“, erklärt Schneider. Im wachsenden E-Commerce hätten viele ausländische Exporteure diese Freigrenze für Kleinsendungen genutzt, um sich Vorteile gegenüber inländischen Anbietern zu verschaffen, die mehrwertsteuerpflichtig sind. „Außerdem entgehen dem Fiskus so beträchtliche Einnahmen“, sagt Schneider.
Für sämtliche kommerzielle Sendungen aus Drittländern müssen dann außerdem elektronische Zollanmeldungen gemacht werden. Zur Vereinfachung kann für Umsatzsteueranmeldungen bei Onlineverkäufen mit Sendungen von geringem Wert bis 150 Euro aus Drittländern der Import-One-Stop-Shop (IOSS) genutzt werden.
Mehr Informationen über das EU-Mehrwertsteuer-Digitalpaket: Britta Schneider, Tel. 0209 388-553, E-Mail bschneider@ihk-nordwestfalen.de.
Anmeldung für das Webinar am 23. Juni hier