28. Juni 2021

Lieferkettengesetz trifft auch kleinere Betriebe

IHK informiert über Auswirkungen vor allem auf Zulieferer

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. - Die IHK Nord Westfalen rechnet damit, dass das neue Lieferkettengesetz, das ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten gilt, auch direkte Auswirkungen auf die vielen kleinen und mittelständischen Zulieferbetriebe dieser Großunternehmen haben wird.
„Unsere Erfahrungen mit anderen gesetzlichen Bestimmungen für große Unternehmen zeigen, dass die betroffenen Unternehmen ihre Verpflichtung auf ihre Zulieferer herunterbrechen“, berichtet IHK-Außenwirtschaftsexperte Gerhard Laudwein. „Das wird eine echte Herausforderung für die allermeisten dieser Betriebe“, schätzt er. Deshalb informiert die IHK Nord Westfalen am 24. August gemeinsam mit der IHK zu Dortmund und der Südwestfälischen IHK zu Hagen, wie sich kleine und mittlere Unternehmen auf die Anforderungen durch das neue „Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ vorbereiten können. 
Neben Anne-Kathrin Röthemeyer vom Bundeswirtschaftsministerium informieren Dr. Ralf Blaha, Experte für die Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Maßnahmen, und Dr. Ulrich Möllenhoff, Rechtsanwalt aus Münster.
Die Veranstaltung läuft von 15 bis 17 Uhr und ist als sogenannte Hybridveranstaltung geplant. Teilnehmer können bei der Anmeldung wählen, ob sie im Wissenschaftspark in Gelsenkirchen vor Ort sein wollen oder die Beiträge online verfolgen möchten. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung aber erforderlich.
Informationen und Anmeldung.