Standortberatung
Wie finde ich einen geeigneten Unternehmensstandort am Niederrhein?
Sie suchen einen neuen Standort für Ihr Unternehmen? Dann brauchen Sie einen Überblick über verfügbare Gewerbeflächen und müssen das Bau- und Planungsrecht beachten. Dabei hilft Ihnen die Niederrheinische IHK.
So finden Sie freie Gewerbeflächen
In NRW allgemein: Im Wirtschaftsatlas NRW finden Sie aktuelle freie Gewerbegrundstücke.
In Duisburg und im Kreis Wesel: Die Plattform ruhrSITE listet Gewerbeimmobilien wie Büros, Ladenlokale, Lagerhallen, Werkstätten und Bauflächen.
Bietet die IHK eine Standortberatung an?
Ja, die IHK bietet eine individuelle Standortberatung an.
Wir prüfen gemeinsam:
- ob Ihr Vorhaben an einem Standort erlaubt ist
- welche Schritte nötig sind, um Planungs- oder Baurecht zu bekommen
- welche Besonderheiten es vor Ort gibt
- welche Mieten für Büros, Läden und Gewerbehallen an einem Standort üblich sind
Wir geben Ihnen klare Empfehlungen und unterstützen Sie bei Ihrer Standortentscheidung.
Was Sie bei Nutzungsänderungen wissen müssen
Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die erlaubte Nutzung eines Gebäudes ändert – auch ohne bauliche Veränderungen. In Ihrer Baugenehmigung sehen Sie, welche Nutzung aktuell erlaubt ist (z. B. Einzelhandel, Wohnen, Gaststätte).
Beispiele für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen:
- Dachboden wird zu Wohnraum
- Keller wird zu Wohnraum
- Blumenladen wird zu Möbelgeschäft
- Lebensmittelladen wird eine Gaststätte
- Gaststätte wird zu Diskothek
- Wohnung wird zu Büro
- Vermietung eines Zimmers an Messegäste
Wann benötigen Sie eine Genehmigung?
Laut § 60 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist eine Nutzungsänderung meist genehmigungspflichtig.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Bauantrag?
Bei einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung brauchen Sie einen Bauantrag nach § 70 BauO NRW. Diesen stellt eine bauvorlageberechtigte Person (meist Architekt oder Bauingenieur).
Erforderliche Unterlagen (in dreifacher Ausfertigung):
- Bauanzeige oder Bauantragsformular
- Betriebsbeschreibung
- Flurkartenauszug (max. 6 Monate alt)
- Grundrisse im Maßstab 1:100
- Schnitte im Maßstab 1:100
- Nachweis der Nutzflächen
- Stellplatznachweis
Zusätzlich bei baulichen Änderungen:
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Baubeschreibung
- Angaben zu Herstellungskosten / Bruttorauminhalt
Alle Vordrucke erhalten Sie beim zuständigen Bauamt.
Wann brauchen Sie keinen Bauantrag?
Ein Bauantrag ist nicht erforderlich, wenn die bauliche Anlage ursprünglich genehmigungsfrei hätte errichtet werden dürfen (§ 62 BauO NRW) oder ein anderes Verfahren die Baugenehmigung ersetzt (§ 61 BauO NRW).
Worauf noch geachtet werden muss:
Bei einer Nutzungsänderung müssen Sie oft zusätzliche Stellplätze nachweisen (§ 68 BauO NRW).
Die genaue Anzahl steht entweder:
Die genaue Anzahl steht entweder:
- in der Stellplatzsatzung Ihrer Gemeinde, oder
- in den landesweit einheitlichen Regelungen, die das Bauministerium festlegt.
Wir vertreten Ihre Interessen
Die IHK vertritt die im Kammerbezirk ansässigen Unternehmen bei Planungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden. Wir achten darauf, ob fremde Planungen die Betriebs- und Erweiterungsmöglichkeiten einschränken. Das passiert z.B., wenn ein neues Wohngebiet an eine gewerbliche Nutzung heranrückt und Ärger wegen Lärm droht. Daher prüfen wir alle kommunalen Planungen und informieren die Unternehmen über mögliche Auswirkungen. Über unser Beteiligungsportal nehmen wir Anmerkungen der Unternehmen auf und formulieren gegenüber den Planungsträgern Stellungnahmen.
