Recht und Steuern

Gewerberecht

Allgemeines Gewerberecht

Die Ausübung eines Gewerbes ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Grundlage ist die Gewerbeordnung (GewO). Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit.
Für bestimmte Tätigkeiten bestehen jedoch:
  • Erlaubnispflichten
  • Anzeige- und Registrierungspflichten
  • besondere gesetzliche Anforderungen.
Weiterführende Informationen in unseren Merkblättern

Gewerbeuntersagung

Unternehmensinhaber und -leiter müssen zahlreiche öffentlich-rechtliche Pflichten beachten. Bei Verstößen können Zweifel an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zur Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahren durch das zuständige Ordnungsamt führen. Die Niederrheinische IHK wird dann angehört und setzt sich mit dem Betroffenen in Verbindung.

Vermittler von Versicherungen, Finanzanlagen und Immobiliardarlehen

Die Niederrheinische IHK erteilt Erlaubnisse für
  • Versicherungsvermittler /-sberater /-makler (§ 34d GewO)
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
  • Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)
  • (Honorar-)Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO)

Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer

Die kommunalen Ordnungsbehörden Stadt Duisburg, Kreis Kleve und Kreis Wesel erteilen Erlaubnisse u.a. für die Ausübung eines Gewerbes als Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer nach § 34c GewO.
Zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Stadt Duisburg, den Kreis Kleve oder den Kreis Wesel.

Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt hierzu eine besondere Erlaubnis der kommunalen Ordnungsbehörden (Stadt Duisburg, Kreis Kleve, Kreis Wesel) gemäß § 34a GewO.
Der Unternehmer benötigt auch einen Sachkundenachweis bzw. einen Nachweis der Befreiung. Angestellte benötigen für bestimmte Aufgaben den Nachweis, dass sie an der Unterrichtung teilgenommen haben. Sowohl die Sachkundeprüfung als auch die Unterrichtung werden nur von den IHKs angeboten und abgenommen.
Unterrichtungen und Sachkundeprüfung
Die Niederrheinische IHK hat die Aufgabe der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO auf benachbarte Industrie- und Handelskammern übertragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die folgenden IHKs:
Unterrichtung für Bewachungspersonal:
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Telefon: 02151 635-374
E-Mail: bildung@mittlerer-niederrhein.ihk.de
Sachkundeprüfung: