Niederrheinische IHK
Unterrichtungen
Gaststättengewerbe
Wer eine Gaststätte eröffnen oder betreiben möchte und dort Alkohol ausschenken will, braucht eine Erlaubnis vom örtlichen Ordnungsamt. Diese Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder kostenlose Kostproben angeboten werden.
Wer muss die Unterrichtung absolvieren?
Gewerbetreibende erhalten eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, wenn sie mit einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die nötigen Kenntnisse im Lebensmittelrecht und in der Hygiene verfügen. Diese Kenntnisse werden in der Unterrichtung für das Gaststättengewerbe der Niederrheinischen IHK vermittelt. Als Nachweis erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die dem Ordnungsamt vorzulegen ist.
Personen mit bestimmten abgeschlossenen Ausbildungsberufen (z. B. Koch/Köchin, Bäcker/-in, Fleischer/-in) sind von der Unterrichtung befreit, da sie die geforderten Kenntnisse bereits im Rahmen ihrer Ausbildung erworben haben. Liste der Ausnahmeregelungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 22 KB).
Inhalte der Unterrichtung
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Lebensmittelhygiene
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Risiko durch Lebensmittel
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Gefahren durch Mikroorganismen
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Gesetzliche Grundlagen (HACCP-Konzept)
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Was sind Zusatzstoffe, Beispiele, Risiken, Kennzeichnung?
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Rechtsaspekte, Ordnungswidrigkeit, Straftat
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Mögliche Gefahrenpotentiale
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Warenkunde
Gebühr
90,00 €
Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung.
Organisatorische Hinweise
- Die Unterrichtung findet vormittags von 9:00 bis 14:00 Uhr statt.
- Die Teilnahmebescheinigung wird direkt nach Abschluss ausgehändigt, ist bundesweit und zeitlich unbegrenzt gültig.
- Bei Verlust können Sie eine Zweitschrift für 30,00 Euro bei der jeweiligen IHK anfordern.
Die Bescheinigung wird direkt nach Abschluss der Unterrichtung ausgehändigt. Sie ist bundesweit sowie zeitlich unbegrenzt gültig. Sollte das Original verloren gehen, können Sie eine Zweitschrift beantragen. Diese kostet 30,00 Euro und wird ausschließlich von der IHK ausgestellt, bei der Sie die Unterrichtung absolviert haben. Wenn Sie die Schulung bei der Niederrheinischen IHK besucht haben, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Andernfalls kontaktieren Sie bitte die zuständige IHK Ihres Schulungsortes.
Sprachkenntnisse
Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Dies ist eine Vorgabe der Ordnungsämter und der Dozenten. Da es sich bei der Vermittlung der Inhalte um fachliche Themen handelt, reicht ein einfaches Sprachverständnis nicht aus. Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen können ausschließlich an speziellen Unterrichtungen mit Dolmetscher teilnehmen.
Termine und Anmeldung zum Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes.
Spielgeräteaufsteller nach § 33c (GewO)
Aufsteller/-innen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das ist das jeweilige Ordnungsamt. Neu in diesem Gewerbe? Dann müssen Sie Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit und ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution nachweisen – seit 2013 ist außerdem eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend.
Zuständige Behörde:
Die Erlaubnis wird vom jeweiligen Ordnungsamt erteilt.
Die Erlaubnis wird vom jeweiligen Ordnungsamt erteilt.
Zielgruppe
Die Unterrichtung richtet sich nicht nur an die Aufsteller/-innen selbst, sondern auch an technische Mitarbeitende, die die Geräte vor Ort aufbauen. Sie ist verpflichtend für:
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alle Erlaubnisanträge ab dem 1. September 2013
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alle technischen Mitarbeitenden, auch in bestehenden Unternehmen
Inhaber/-innen einer Erlaubnis vor dem Stichtag müssen nicht teilnehmen.
Inhalte
Die Schulung behandelt:
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Gewerbeordnung und Spielverordnung
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Spielhallenrecht der Bundesländer
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Jugend- und Spielerschutz
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Sozialkonzept zur Früherkennung von problematischem Spielverhalten und Beratungsangeboten für suchtgefährdete Spieler*innen
Weitere Informationen zum Sozialkonzept finden Sie im Merkblatt "Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, §§ 33c, d GewO“ unter Punkt k.
Anbieter
Die Niederrheinische IHK führt die Unterrichtung für Mitglieder der Niederrheinischen IHK sowie der IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach/Neuss durch.
Gebühr
93,00 €
Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung.
Organisatorische Hinweise
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Die Unterrichtung findet vormittags von 9:00 bis 14:00 Uhr statt.
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Die Teilnahmebescheinigung wird direkt nach Abschluss ausgehändigt, ist bundesweit und zeitlich unbegrenzt gültig.
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Bei Verlust können Sie eine Zweitschrift für 30,00 Euro bei der jeweiligen IHK anfordern.
Die Bescheinigung wird direkt nach Abschluss der Unterrichtung ausgehändigt. Sie ist bundesweit sowie zeitlich unbegrenzt gültig. Sollte das Original verloren gehen, können Sie eine Zweitschrift beantragen. Diese kostet 30,00 Euro und wird ausschließlich von der IHK ausgestellt, bei der Sie die Unterrichtung absolviert haben. Wenn Sie die Schulung bei der Niederrheinischen IHK besucht haben, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Andernfalls kontaktieren Sie bitte die zuständige IHK Ihres Schulungsortes.
Sprachkenntnisse
Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Dies ist eine Vorgabe der Ordnungsämter und der Dozenten. Da es sich bei der Vermittlung der Inhalte um fachliche Themen handelt, reicht ein einfaches Sprachverständnis nicht aus.
Termine und Anmeldung zum Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung.
Sachkundenachweis für Spielhallen nach SuSchVO NRW
Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) bundesweit in Kraft getreten. Für den Betrieb von Spielhallen wurde ein neuer Sachkundenachweis eingeführt. Ziel der Schulung mit anschließender Prüfung ist es, zusätzliches Wissen zu vermitteln – insbesondere über Rechte, Pflichten und mögliche Risiken im Spielhallenbetrieb.
Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde in NRW den Industrie- und Handelskammern (IHK) übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen vom 06.10.2021 (SuSchVO), die am 15.10.2021 in Kraft getreten ist.
Zielgruppe
Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für:
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Betreiber/-innen und Leiter/-innen von Spielhallen, die den Mindestabstand von 350 Metern zu anderen Spielhallen unterschreiten, jedoch mindestens 100 Meter Abstand einhalten
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Betreiber/-innen und Leiter/-innen von Verbundspielhallen
Inhalte
Der Sachkundenachweis umfasst:
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eine zweitägige Unterrichtung mit insgesamt 14 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
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eine anschließende schriftliche Prüfung
Die Schulung behandelt folgende Rechts- und Sachgebiete:
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Recht der Gewerbeordnung und Spielverordnung
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Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
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Jugendschutzrecht
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Prävention und Spielerschutz
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Datenschutz und Aufzeichnungspflichten
Anbieter
Die Niederrheinische IHK bietet den Sachkundenachweis für Mitglieder der Niederrheinischen IHK sowie der IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach/Neuss an.
Gebühr
363,00 €
Diese Veranstaltung bieten wir aufgrund hoheitlichem Auftrag an. Daher gilt abweichend von den AGB für Zahlungen unsere Gebührenordnung.
Sprachkenntnisse
Für die Teilnahme sind gemäß der Verordnung ausreichende Deutschkenntnisse notwendig.
Termine und Anmeldung zum Sachkundenachweis für Betreiber und Leiter von Spielhallen gemäß SuSchVO NRW.
Veranstaltungsdauer
Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Samstag 09:00 - 16:30 Uhr
Samstag 09:00 - 16:30 Uhr
Bewachungsgewerbe
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt hierzu neben der Anzeige der gewerblichen Tätigkeit nach §14 Gewerbeordnung eine besondere Erlaubnis des Ordnungsamtes gemäß §34a Gewerbeordnung. Verschiedene Dokumente, Nachweise und Bescheinigungen müssen eingereicht werden. Der Unternehmer benötigt auch den Sachkundenachweis bzw. den Nachweis der Befreiung. Angestellte benötigen für bestimmte Aufgaben den Nachweis, dass sie an der Unterrichtung teilgenommen haben. Sowohl die Sachkundeprüfung als auch die Unterrichtung werden nur von den IHKs angeboten und abgenommen.
Unterrichtungen und Sachkundeprüfung
Da die Niederrheinische IHK die Aufgabe der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung nach §34a GewO auf benachbarte Industrie- und Handelskammern übertragen hat, finden diese nicht in Duisburg statt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige IHK.
Unterrichtung für Bewachungspersonal
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Telefon: 02151 635-374
E-Mail: bildung@mittlerer-niederrhein.ihk.de
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Telefon: 0201 1892-430
E-Mail: sfk@essen.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Telefon: 02151 635-374
E-Mail: bildung@mittlerer-niederrhein.ihk.de
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Telefon: 0201 1892-430
E-Mail: sfk@essen.ihk.de
Sachkundeprüfung
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Telefon: 0201 1892-430
E-Mail: sfk@essen.ihk.de
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Telefon: 0201 1892-430
E-Mail: sfk@essen.ihk.de
Termine und Anmeldung
Gaststätte: Termine und Anmeldung zum Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes.
Spielhallen: Termine und Anmeldung zum Sachkundenachweis für Betreiber und Leiter von Spielhallen gemäß SuSchVO NRW.
Spielgeräteaufsteller: Termine und Anmeldung zum Unterrichtungsverfahren für Spielgeräteaufsteller nach § 33c der Gewerbeordnung.
