Niederrheinische IHK

Prüfungen

Mit welchen Unterlagen bereite ich mich auf eine IHK-Prüfung vor?

Aufgabensätze für Zwischen- und Abschlussprüfungen für kaufmännische Berufe sind über den U-Form Verlag erhältlich, industriell‑technische Prüfungsaufgaben bei der Christiani GmbH & Co. KG.
Wir empfehlen zudem unsere Vorbereitungskurse. Sie wiederholen alle prüfungsrelevanten Themen, schließen Wissenslücken und trainieren echte Prüfungsaufgaben – ideal für eine erfolgreiche IHK‑Abschlussprüfung.
Teilnehmen? Einfach melden bei Sabrina Althoff, Tel. 0203 2821-382

Wann sind die Prüfungstermine?

Prüfungstermine für die mündlichen und praktischen Abschlussprüfungen
Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden bundesweit einheitlich durchgeführt. Es gibt
Wichtig: bitte nicht proaktiv nachfragen. Sämtliche Prüfungsteilnehmer werden rund zwei-drei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail eingeladen.
Die mündlichen und praktischen Prüfungen beginnen in der Regel
für kaufmännische Berufe für industriell-technische Berufe
Abschlussprüfung Sommer ab Mitte Juni (in den drei Wochen vor den Sommerferien) ab Mitte Mai
Abschlussprüfung Winter ab Mitte Januar ab Anfang Januar
Wir bitten, von Anfragen nach den mündlichen und praktischen Prüfungsterminen Abstand zu nehmen und unsere schriftlichen Einladungen abzuwarten

Wie melde ich meine Auszubildenden zur Abschlussprüfung an?

Ganz bequem über das IHK-Online-Portal zur Abschlussprüfung an. Als Ausbildungsbetrieb werden Sie von uns per E-Mail zur Anmeldung Ihrer Auszubildenden proaktiv aufgefordert.
Anmeldefristen zur Abschlussprüfung
für kaufmännische Berufe für industriell-technische Berufe
Frühjahr 01. 12. (nur AP Teil 1) 31.10. (nur AP Teil 1)
Sommer 01.02. 01.02.
Herbst 01.06. (nur AP Teil 1) 31.05. (nur AP Teil 1)
Winter 01.09. 01.09.

Anmeldefristen für Binnenschiffer
Frühjahrsprüfung
10. Januar
Sommerprüfung
10. Mai
Winterprüfung
10. Oktober

Was ist die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung?

Sie ermöglicht leistungsstarken Azubis einen früheren Ausbildungsabschluss.
Das sind die Voraussetzungen:
  • überdurchschnittlich gute Leistungen im Betrieb (die mit mindestens gut beurteilt werden) und in der Berufsschule
  • ein Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern von 2,49 oder besser und dabei keine schlechtere Note als „befriedigend“
  • fristgerechtes Einreichen des Antrags (ca. 6 Monate vor der vorgezogenen Prüfung bis zur Anmeldefrist) bei der IHK gestellt
Wichtig: Vor der Entscheidung sind außerdem der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule anzuhören.
Stellen Sie den Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 151 KB)auf vorzeitige Prüfungszulassung schnell und einfach im IHK‑Online‑Portal. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen.
So gehen Sie vor:
  • Mit Ihren Zugangsdaten einloggen
  • Auszubildende auswählen
  • Antrag auf vorzeitige Zulassung vornehmen
  • bei Fragen unseren Service kontaktieren
Vor der Entscheidung sind außerdem der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule anzuhören.
Im Gegensatz zum gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit hat die vorzeitige Zulassung keine Auswirkung auf die im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Laufzeit. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung.

Was ist die externe IHK-Prüfung?

Sie ermöglicht Berufserfahrenen ohne Ausbildung einen anerkannten Abschluss. Das sind die Voraussetzungen:
Die Teilnahme ist gebührenpflichtig, die Zulassung zur Prüfung wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Die Niederrheinische IHK ist Ansprechpartnerin für Duisburg sowie die Kreise Wesel und Kleve.
Sie möchten in unserem Bezirk die externe IHK-Prüfung ablegen? Leiten Sie uns den ausgefüllten Antrag mit den Anlagen per E-Mail weiter.
Sie möchten die Prüfung in einem anderen Bezirk ablegen? Im IHK-Finder finden Sie die zuständige IHK (Achtung: Wohnort Prüfungsteilnehmer)
Die Anmeldefristen finden Sie im Bereich Anmeldung.
Sie möchten vor der externen IHK-Prüfung einen Vorbereitungslehrgang besuchen? Diesen finden Sie in unserem Weiterbildungs-Informations-System WIS.

Die Verwaltungsprüfung für Matrosen und Steuerleute

Am Standort Duisburg können angehende Matrosen und Steuerleute eine behördliche Befähigungsprüfung als elektronische Tablet-Prüfung ablegen. Möglich macht das die EU-Richtlinie 2017/2397 vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt. Sie wurde zum 17. Januar 2022 in nationales Recht umgesetzt.
Die Inhalte der Verwaltungsprüfung
  1. Betrieb und Sicherheit von Binnenschiffen
  2. Störungsanalyse und Instandsetzung
  3. Frachtschifffahrt/Personenschifffahrt
Diese rein theoretische Prüfung dauert 180 Minuten. Sie enthält programmierte Single-Choice-Aufgaben mit vier Antwortalternativen, von denen immer nur eine richtig ist.
Zulassungsvoraussetzungen
Keine.
Voraussetzungen für den finalen Erwerb des Befähigungsnachweises beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
  • zusätzlich zum Bestehen der Prüfung: 360 Tage Fahrzeit
  • ein Mindestalter von 18 Jahren
Das Prüfungsergebnis wird beim zuständigen Amt anerkannt, unabhängig vom Datum des Bestehens. Weitere Informationen hat Ihr zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Über unser IHK-Online-Portal. Bitte beachten: Der Prüfling muss sich als Privatperson selbst anmelden. Eine abweichende Rechnungsadresse an die Firma kann hinterlegt werden.
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
Sie beträgt 443 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühren werden auch dann bis zur vollen Höhe erhoben, wenn der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, am festgesetzten Prüfungstermin nicht teilnimmt. Wer bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zurücktritt, für den fallen keine Gebühren an.
Prüfungstermine
Prüfung Datum Anmeldeschluss
Februar 2027 02.02.2027 08.01.2027
Mai 2027 11.05.2027 09.04.2027

Links, Downloads und Kontakt
Bei Rückfragen zur Prüfung wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.
Bei sonstigen Rückfragen zur Schifffahrt wenden Sie sich bitte an die GDWS (gdws@wsv.bund.de oder 0228 7090-0). Hier können Sie individuell zu möglichen Abschlüssen in der Schifffahrt, sowie der aktuellen Lage des Arbeitsmarktes beraten werden.
1. Wann kann ich die Prüfungstermine sehen?
Sobald die Prüftermine feststehen, werden wir sie hier unverzüglich veröffentlichen. Dann ist auch die Anmeldung über das Online-Portal möglich.
2. Gibt es Vorbereitungskurse oder -material?
Die Niederrheinische IHK bietet keine Vorbereitungskurse an und stellt kein Lernmaterial zur Verfügung.
Unser Tipp: Inhaltlich orientiert sich die Prüfung an der Ausbildungsprüfung für Binnenschiffer/innen. Schauen Sie hierzu in die Ausbildungsverordnung.
Inhalt und Umfang der zu prüfenden Kenntnisse bestimmen sich zudem nach § 35 in Verbindung mit Anlage 8 der Binnenschiffspersonalverordnung.
Vorbereitungskurse werden von externen Dienstleistern angeboten. Bitte informieren Sie sich hierzu online.
3. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich für die Prüfung beantragen?
Im Falle eines Nachteils oder einer Behinderung senden Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich, sowie ein fachärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) per E-Mail an uns.
4. Wie ist die Prüfungsgebühr zu entrichten?
Nach Ihrer abgelegten Prüfung erhalten Sie einen Gebührenbescheid von uns. Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühren auf das dort angegebene Konto.
5. Wo kann ich die Prüfung ablegen?
Die Behördliche Befähigungsprüfung (Matrosen) kann bei der Niederrheinischen IHK und bei der IHK Magdeburg abgelegt werden. Die zuständige Ansprechpartnerin in Magdeburg ist Frau Kubiak (E-Mail: sarah.kubiak@magdeburg.ihk.de, Tel. 0391 5693-433).
6. In welchen Sprachen kann die Prüfung abgelegt werden?
Die Prüfung kann ausschließlich in deutscher Sprache abgelegt werden. Ein Nachteilsausgleich aufgrund von Sprachbarrieren kann nicht beantragt werden. Auch die Mitnahme von Wörterbüchern u. Ä. ist nicht möglich.

Wie kann ich die Prüfergebnisse einsehen?

Rufen Sie Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse etwa vier bis sechs Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung online ab. Wir informieren gesondert per E-Mail über den Veröffentlichungstermin. Die Ergebnisse sind erst mit Beschluss des Prüfungsausschusses rechtskräftig.
Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der IHK aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen oder zu den Prüflingsnummern erteilen dürfen.

Wie lautet der Notenspiegel bei IHK-Prüfungen?

Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gilt in den Industrie- und Handelskammern der folgende Bewertungsschlüssel:
Punkte / Note Beschreibung
100 - 92 Punkte
= Note 1
= sehr gut
eine den Anforderungen im besonderen Maße entsprechende Leistung
unter 92 - 81 Punkte
= Note 2
= gut
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
unter 81 - 67 Punkte
= Note 3
= befriedigend
eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung
unter 67 - 50 Punkte
= Note 4
= ausreichend
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
unter 50 - 30 Punkte
= Note 5
= mangelhaft
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind
unter 30 - 0 Punkte
= Note 6
= ungenügend
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind

Wann erhalten die erfolgreichen Prüflinge ihr IHK-Prüfungszeugnis?

Automatisch innerhalb von zwei bis vier Wochen. Zusätzlich gibt es eine englische Übersetzung, eine französische auf Antrag sowie die Option, die Berufsschulnote mit diesem Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 55 KB) ausstellen zu lassen.
Bei nicht bestandener Prüfung stellt die IHK ein Leistungszertifikat aus.

Wie erhalte ich Zweitschriften und Rentenbescheinigungen?

Zweitschriften: Prüfungszeugnis verloren? Kein Problem. Gegen eine Gebühr von 30,00 € stellen wir eine Zweitschrift aus.
Rentenbescheinigungen: Auch eine Bestätigung über die Teilnahme an einer Abschlussprüfung kann beantragt werden, zum Beispiel für Rentenversicherungszwecke. Hierfür wird keine Gebühr erhoben.
Für beides diesen Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 138 KB) ausfüllen und per E-mail weiterleiten.
Noch Fragen? Regina Jahn, Tel. 0203 2821-201, hilft weiter.

Prüfer werden

Wie wird man IHK-Prüfer?
Sie möchten im IHK-Prüfungsausschuss mitmachen? Dafür müssen Sie nicht zwingend Chef eines Unternehmens sein. Es gibt verschiedene weitere Möglichkeiten:
  • Die Unternehmensleitung kann Mitarbeiter in geeigneter Position beauftragen und der IHK vorgeschlagen.
  • Interessierte Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglied sind, können sich bei Interesse zudem an ihre Gewerkschaft wenden. Diese benennt dann der IHK die Vertreter der Arbeitnehmer.
  • Lehrkräfte wiederum setzen sich mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung. Die IHK beruft die Kandidaten dann auf Vorschlag der Schulleitung.
Welche Aufgaben haben Prüfer?
Sehr verantwortungsvolle, denn sie entscheiden mit über die berufliche Zukunft eines jungen Menschen.
Der Prüfungsausschuss …
  • ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen
  • beurteilt verbindlich die Prüfungsergebnisse
  • entscheidet eigenverantwortlich über Bestehen oder Nichtbestehen
Seine Aufgaben sind insbesondere:
  • je nach Beruf die Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Prüfstücken, Präsentationen oder Dokumentationen
  • das Durchführen und Bewerten mündlicher und/oder praktischer Prüfungen in unterschiedlichen Ausprägungen
  • gegebenenfalls das arbeitsteilige Vorbereiten entsprechender Prüfungsaufgaben
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Prüfer zu werden?
Die Prüfer der IHK gewährleisten die hohe Qualität praxisgerechter Prüfungen. Das sollten sie mitbringen:
  • fundierte fachliche Kompetenz und Erfahrung (zum Beispiel abgeschlossene Berufsausbildung/Studium/Berufspraxis)
  • menschliche Reife
  • pädagogisches Gespür
  • Sach- und Methodenkompetenz
  • sensibles Eingehen auf erwachsene und berufserfahrene Prüfungsteilnehmer
  • Urteilsvermögen und
  • Verantwortungsbewusstsein
Von Vorteil ist eine langjährige Erfahrung als Fach- oder Führungskraft.

Wie viel Zeit beansprucht das Prüferamt?
In der Regel finden zwei Prüfungen pro Jahr statt. Diese können sich jeweils über mehrere Tage erstrecken. Prüfer sollten deshalb bereit und in der Lage sein, die Zeit für die aktive Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen. Nicht immer ist es erforderlich, dass alle Mitglieder eines Prüfungsausschusses anwesend sind. Meistens kann mit dem Vorsitzenden abgesprochen werden, welcher Prüfer an welchen Tagen teilnehmen soll.
Prüf- und Beschlussfähigkeit müssen aber jederzeit gewährleistet sein. Je mehr Prüfer mitmachen, desto geringer wird die Beanspruchung des Einzelnen.
Wie werden Prüfer auf ihre Aufgabe vorbereitet?
  • Erfahrene Mitglieder des Prüfungsausschusses arbeiten neue Prüfer ein.
  • Noch bevor die IHK sie beruft, können sie auch unverbindlich als Gast an einem Prüfungsdurchgang teilnehmen.
  • Umfangreiches Informationsmaterial zum jeweiligen Ausbildungsberuf erleichtert die Einarbeitung und dient fortan als Leitfaden.
  • Darüber hinaus bietet die IHK Prüferseminare an.
Warum lohnt sich die Arbeit als Prüfer?
Ohne ehrenamtliche Prüfer wäre es der IHK unmöglich, fast 10.000 Prüfungen im Jahr durchführen. Die Prüfertätigkeit ist eine reizvolle Aufgabe, von der auch die Prüfer selbst profitieren.
Denn Prüfer
  • übernehmen gesellschaftliche Verantwortung
  • sammeln Erfahrungen, die für die Ausbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind
  • erhalten gesellschaftliche Wertschätzung durch die Mitwirkung im Ehrenamt
  • bilden Netzwerke und ermöglichen Austauschmöglichkeiten mit anderen Ausbildern
  • erhalten aktuelle Informationen zu allen Neuerungen im Berufsbild/Weiterbildungsprofil
  • sind eingebunden in die aktuelle Fachentwicklung
  • nehmen Einfluss auf Prüfungsabläufe und -inhalte
  • erhalten Informationen zum Prüfungsablauf und zu Prüfungskriterien
  • bilden ihre Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz aus
  • stützen die duale Ausbildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal des Wirtschaftsstandorts
Auch Unternehmen profitieren von der Prüfertätigkeit ihrer Mitarbeiter. Sie
  • stärken die regionale Wirtschaft
  • ermöglichen ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen
  • unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem sie den Nachwuchs prüfen
  • ermöglichen die Einflussnahme auf die Gestaltung der Prüfungen
  • erhalten kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsabläufe für die Prüfer
  • sind die besseren und motivierteren Ausbilder und Praktiker

Erhalten Prüfer für ihre Tätigkeit eine Vergütung?
Da die Prüfertätigkeit ein Ehrenamt ist, erhalten Prüfer eine Aufwandsentschädigung. Wie ehrenamtliche Richter erhalten sie eine Entschädigung für Anwesenheitszeiten und Auslagen wie Fahrtkosten und Porto. Dadurch ist die IHK in der Lage, die Kosten für das Prüfungswesen im Interesse der Mitgliedsunternehmen niedrig zu halten.
Bewerben auch Sie sich als Prüfer für einen Prüfungsausschuss! Bewerbungsbogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB) ausfüllen und per E-Mail an uns schicken.