Niederrheinische IHK

Prüfungen

Vorbereitung

Starten Sie optimal vorbereitet in die Prüfungsphase. Aufgabensätze für kaufmännische Berufe sind über den U-Form Verlag erhältlich, während industriell‑technische Prüfungsaufgaben über die Christiani GmbH & Co. KG bezogen werden können.
Unsere Vorbereitungskurse wiederholen alle prüfungsrelevanten Themen, schließen Wissenslücken und trainieren echte Prüfungsaufgaben – ideal für eine erfolgreiche IHK‑Abschlussprüfung.
Sabrina Althoff, 0203 2821-382

Termine

Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden bundeseinheitlich durchgeführt. Es gibt eigene Termine für kaufmännische Berufe und eigene Termine für industriell-technische Berufe.

Prüfungstermine für die mündlichen und praktischen Abschlussprüfungen
Die mündlichen und praktischen Prüfungen beginnen in der Regel
für kaufmännische Berufe für industriell-technische Berufe
Abschlussprüfung Sommer ab Mitte Juni (in den drei Wochen vor den Sommerferien) ab Mitte Mai
Abschlussprüfung Winter ab Mitte Januar ab Anfang Januar
Wir bitten, von Anfragen nach den mündlichen und praktischen Prüfungsterminen Abstand zu nehmen und unsere schriftlichen Einladungen abzuwarten. Diese werden ca. zwei Wochen vor dem Prüfungstermin rechtzeitig an die Prüfungsteilnehmer per E-Mail verschickt.

Anmeldung

Melden Sie Ihre Auszubildenden bequem über das IHK-Bildungsportal zur Abschlussprüfung an. Als Ausbildungsbetrieb werden Sie von uns zur Anmeldung Ihrer Auszubildenden für die Abschlussprüfung per E-Mail aufgefordert.
Anmeldefristen zur Abschlussprüfung
für kaufmännische Berufe für industriell-technische Berufe
Frühjahr 01. 12. (nur AP Teil 1) 31.10. (nur AP Teil 1)
Sommer 01.02. 01.02.
Herbst 01.06. (nur AP Teil 1) 31.05. (nur AP Teil 1)
Winter 01.09. 01.09.

Anmeldefristen für Binnenschiffer
Frühjahrsprüfung
10. Januar
Sommerprüfung
10. Mai
Winterprüfung
10. Oktober

Vorzeitige Zulassung

Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ermöglicht leistungsstarken Azubis einen früheren Ausbildungsabschluss. Voraussetzung sind überdurchschnittliche Leistungen in Betrieb (die mit mindestens gut beurteilt werden) und Berufsschule sowie ein Notendurchschnitt der prüfungsrelevanten Fächer von höchstens 2,49 ohne schlechtere Note als „befriedigend“. Der Antrag wird fristgerecht (ca. 6 Monate vor der vorgezogenen Prüfung bis zur Anmeldefrist) bei der IHK gestellt und hat keine Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit.
Stellen Sie Anträge auf vorzeitige Prüfungszulassung schnell und einfach im IHK‑Online‑Portal unter Beachtung der Anmeldefristen. Mit Ihren Zugangsdaten einloggen und Auszubildende auswählen, Änderungen vornehmen und bei Fragen unseren Service kontaktieren.
Vor der Entscheidung sind außerdem der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule anzuhören.
Die vorzeitige Zulassung hat, im Gegensatz zum gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit, keine Auswirkung auf die im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Laufzeit. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung.

Externe IHK-Prüfung

Die externe IHK‑Prüfung ermöglicht Berufserfahrenen ohne Ausbildung einen anerkannten Abschluss. Voraussetzung ist das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf als Nachweis der Berufspraxis, nachgewiesene Fähigkeiten sowie ein Antrag bei der zuständigen IHK. Die Teilnahme ist gebührenpflichtig.
Die Zulassung zur Prüfung wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Die Niederrheinische IHK ist Ansprechpartnerin für Duisburg sowie die Kreise Wesel und Kleve. Dafür leiten Sie uns den Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 139 KB) ausgefüllt mit den Anlagen per E-Mail weiter.
Andere IHKs können im IHK-Finder recherchiert werden.
Die Anmeldefristen finden Sie im Bereich Anmeldung.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf IHK-Prüfungen finden Sie in unserem Weiterbildungs-Informations-System WIS.

Verwaltungsprüfung für Matrosen und Steuerleute

Die EU-Richtlinie 2017/2397 vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt wurde zum 17. Januar 2022 in nationales Recht umgesetzt. Demzufolge ist am Standort Duisburg das Ablegen einer behördlichen Befähigungsprüfung als elektronische Tablet-Prüfung möglich.

Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Prüfung müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Für den finalen Erwerb des Befähigungsnachweises beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sind zusätzlich zum Bestehen der Prüfung noch 360 Tage Fahrzeit und ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Das Prüfungsergebnis wird unabhängig vom Bestehensdatum beim zuständigen Amt anerkannt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
Informationen zur Prüfung
Die Verwaltungsprüfung umfasst folgende Handlungsfelder
  1. Betrieb und Sicherheit von Binnenschiffen
  2. Störungsanalyse und Instandsetzung
  3. Frachtschifffahrt/Personenschifffahrt
Es handelt sich um eine rein theoretische Prüfung, deren Prüfungsdauer 180 Minuten umfasst. Die Prüfungsaufgaben werden als Single-Choice-Aufgaben (programmierte Aufgaben) mit vier Antwortalternativen dargestellt, wobei immer nur eine Antwort richtig ist.
Prüfungstermine
Prüfung Datum Anmeldeschluss
Mai 2026 05.05.2026 20.03.2026
August 2026 05.08.2026 26.06.2026
Oktober 2026 14.10.2026 04.09.2026

Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsgebühren
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 443 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühren werden auch dann bis zur vollen Höhe erhoben, wenn der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, am festgesetzten Prüfungstermin nicht teilnimmt. Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung ohne den Anfall von Gebühren ist bis zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin möglich.

Links, Downloads und Kontakt
Bei Rückfragen zur Prüfung wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.
Bei sonstigen Rückfragen zur Schifffahrt wenden Sie sich bitte an die GDWS (gdws@wsv.bund.de oder 0228 7090-0). Hier können Sie individuell zu möglichen Abschlüssen in der Schifffahrt, sowie der aktuellen Lage des Arbeitsmarktes beraten werden.

EU-Richtlinie 2017/2397
Veröffentlichung Prüfungsordnung (ab Seite 30)


1. Wann kann ich die Prüftermine sehen?
Sobald die Prüftermine feststehen, werden wir diese hier unverzüglich veröffentlichen. Dann ist auch die Anmeldung über das Online-Portal möglich.

2. Gibt es Vorbereitungskurse oder -material?
Die Niederrheinische IHK bietet keine Vorbereitungskurse an und stellt kein Lernmaterial zur Verfügung.
Unser Tipp: Inhaltlich orientiert sich die Prüfung an der Ausbildungsprüfung für Binnenschiffer/innen. Schauen Sie doch mal in die Ausbildungsverordnung.
Außerdem: Inhalt und Umfang der zu prüfenden Kenntnisse bestimmen sich nach § 35 in Verbindung mit Anlage 8 der Binnenschiffspersonalverordnung.
Vorbereitungskurse werden von externen Dienstleistern angeboten, informieren Sie sich online.

3. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich für die Prüfung beantragen?
Im Falle eines Nachteils oder einer Behinderung senden Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich, sowie ein fachärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) per E-Mail an uns.

4. Wie ist die Prüfungsgebühr zu entrichten?
Nach Ihrer abgelegten Prüfung erhalten Sie einen Gebührenbescheid von uns. Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühren auf das dort angegebene Konto. Eine andere Zahlungsmöglichkeit ist ausgeschlossen.
5. Wo kann ich die Prüfung ablegen?
Die Behördliche Befähigungsprüfung (Matrosen) kann bei der Niederrheinischen IHK und bei der IHK Magdeburg abgelegt werden. Die zuständige Ansprechpartnerin in Magdeburg ist Frau Kubiak (Tel. 0391 5693-433).

6. In welchen Sprachen kann die Prüfung abgelegt werden?
Die Prüfung kann ausschließlich in deutscher Sprache abgelegt werden. Ein Nachteilsausgleich aufgrund von Sprachbarrieren kann nicht beantragt werden. Auch die Mitnahme von Wörterbüchern u. Ä. ist nicht möglich.

Ergebnisse

Rufen Sie Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse etwa vier-sechs Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung online ab. Wir informieren gesondert per E-Mail über den Veröffentlichungstermin. Die Ergebnisse sind erst mit Beschluss des Prüfungsausschusses rechtskräftig.
Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der IHK aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen oder zu den Prüflingsnummern erteilen dürfen.

Notenschlüssel/Notenspiegel

Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gilt in den Industrie- und Handelskammern der folgende Bewertungsschlüssel:
Punkte / Note Beschreibung
100 - 92 Punkte
= Note 1
= sehr gut
eine den Anforderungen im besonderen Maße entsprechende Leistung
unter 92 - 81 Punkte
= Note 2
= gut
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
unter 81 - 67 Punkte
= Note 3
= befriedigend
eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung
unter 67 - 50 Punkte
= Note 4
= ausreichend
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht
unter 50 - 30 Punkte
= Note 5
= mangelhaft
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind
unter 30 - 0 Punkte
= Note 6
= ungenügend
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind

Zeugnisse

Erfolgreiche Prüflinge erhalten ihr IHK‑Prüfungszeugnis automatisch innerhalb von 2–4 Wochen. Zusätzlich gibt es eine englische Übersetzung, eine französische auf Antrag sowie die Option, die Berufsschulnote ausstellen zu lassen. Den Antrag hierzu erhalten Sie ausgefüllt von Ihrer Berufsschule.
Bei nicht bestandener Prüfung stellt die IHK ein Leistungszertifikat aus.

Zweitschriften und Rentenbescheinigung

Zweitschriften
Bei verlorengegangenen Prüfungszeugnissen haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Gebühr in Höhe von 30,00 € eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Bitte nutzen Sie hierzu den Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 138 KB) und leiten es ausgefüllt per E-Mail weiter.
Rentenbescheinigungen
Ferner besteht die Möglichkeit, eine Bestätigung über die Teilnahme an einer Abschlussprüfung zu beantragen. Die Ausstellung erfolgt beispielsweise für Rentenversicherungszwecke. Hierfür wird keine Gebühr erhoben. Hierzu nutzen Sie gerne den gleichen Antrag wie für die Zweitschriften.
Regina Jahn, 0203 2821-201

Prüfer werden

Auf der Arbeitgeberseite muss nicht unbedingt der Chef selbst im Prüfungsausschuss mitmachen. Es können auch Mitarbeiter in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen werden. Interessierte Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglied sind, können sich an ihre Gewerkschaft wenden. Die Gewerkschaft benennt dann der IHK die Vertreter der Arbeitnehmer. Lehrkräfte setzten sich mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung. Die IHK beruft dann auf Vorschlag der Schulleitung.
Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und beurteilt verbindlich die Prüfungsergebnisse. Dabei entscheidet der Prüfungsausschuss eigenverantwortlich über Bestehen oder Nichtbestehen. Zu den Aufgaben der Prüfungsausschussmitglieder gehören insbesondere – je nach Beruf – zum Beispiel die Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Prüfstücken, Präsentationen oder Dokumentationen. Darüber hinaus sind in vielen Berufen mündliche und/oder praktische Prüfungen in unterschiedlichen Ausprägungen durchzuführen und zu bewerten. Gegebenenfalls sind dafür von den Prüfern entsprechende Prüfungsaufgaben vorzubereiten. Die Aufgaben werden dann arbeitsteilig durch die Prüfer geschultert.
Die Prüferinnen und Prüfer der IHK gewährleisten die hohe Qualität der Prüfungen sowie praxisgerechte Prüfungen. Sie sollten insbesondere
  • fundierte fachliche Kompetenz und Erfahrung (zum Beispiel abgeschlossene Berufsausbildung/Studium/Berufspraxis),
  • menschliche Reife,
  • pädagogisches Gespür,
  • Sach- und Methodenkompetenz,
  • sensibles Eingehen auf erwachsene und berufserfahrene Prüfungsteilnehmer,
  • Urteilsvermögen und
  • Verantwortungsbewusstsein
besitzen. Von Vorteil ist eine langjährige Erfahrung als Fach- oder Führungskraft.
So ganz nebenbei geht es leider nicht. In der Regel finden zwei Prüfungen pro Jahr statt. Diese können sich jeweils auch über mehrere Tage erstrecken. Prüferinnen und Prüfer sollten deshalb bereit und in der Lage sein, die Zeit für die aktive Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen. Nicht immer ist es erforderlich, dass alle Mitglieder eines Prüfungsausschusses anwesend sein müssen. Meistens kann mit dem Vorsitzenden abgesprochen werden, welcher Prüfer an welchen Tagen teilnehmen soll. Prüf- und Beschlussfähigkeit müssen aber jederzeit gewährleistet sein. Je mehr Prüferinnen und Prüfer mitmachen, desto geringer wird die Beanspruchung des Einzelnen.
Neue Prüferinnen und Prüfer werden von den erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses in die Prüfertätigkeit eingearbeitet. Vor einer Berufung durch die IHK kann eine unverbindliche gastweise Teilnahme an einem Prüfungsdurchgang ermöglicht werden. Umfangreiches Informationsmaterial zum jeweiligen Ausbildungsberuf erleichtert die Einarbeitung und dient fortan als Leitfaden. Darüber hinaus werden von der IHK Prüferseminare angeboten.
Ohne ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer wäre es der IHK unmöglich, fast 10.000 Prüfungen im Jahr durchführen. Die Prüfertätigkeit ist eine reizvolle Aufgabe, von der auch die Prüfer selbst profitieren.
Denn Prüfer
  • übernehmen gesellschaftliche Verantwortung
  • sammeln Erfahrungen, die für die Ausbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind
  • erhalten gesellschaftliche Wertschätzung durch die Mitwirkung im Ehrenamt
  • bilden Netzwerke und ermöglichen Austauschmöglichkeiten mit anderen Ausbildern
  • erhalten aktuelle Informationen zu allen Neuerungen im Berufsbild/Weiterbildungsprofil
  • sind eingebunden in die aktuelle Fachentwicklung
  • nehmen Einfluss auf Prüfungsabläufe und -inhalte
  • erhalten Informationen zum Prüfungsablauf und zu Prüfungskriterien
  • bilden ihre Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz aus und
  • stützen die duale Ausbildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal des Wirtschaftsstandorts.
Aber auch Unternehmen profitieren von der Prüfertätigkeit ihrer Mitarbeiter. Sie
  • stärken die regionale Wirtschaft
  • ermöglichen ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen
  • unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem sie den Nachwuchs prüfen
  • ermöglichen die Einflussnahme auf die Gestaltung der Prüfungen durch die Unternehmen
  • erhalten kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsabläufe für die Prüfer und
  • sind die besseren und motivierteren Ausbilder und Praktiker.
Da die Prüfertätigkeit ein Ehrenamt ist, erhalten Prüferinnen und Prüfer eine Aufwandsentschädigung. Wie ehrenamtliche Richter erhalten sie eine Entschädigung für Anwesenheitszeiten und Auslagen wie Fahrtkosten und Porto. Dadurch ist die IHK in der Lage, die Kosten für das Prüfungswesen im Interesse der Mitgliedsunternehmen niedrig zu halten.
Mit dem Bewerbungsbogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB) können Sie sich per E-Mail für einen Prüfungsausschuss bei uns bewerben.