Wirtschaftsstandort Niederbayern

Raumordnung und Bauleitplanung

Raumordnung

Die Raumplanung in Bayern gliedert sich in drei verschiedene Ebenen:
  • Landesebene (Landesplanung)
  • regionale Ebene (Regionalplanung)
  • kommunale Ebene (Bauleitplanung)
Planungsinstrumente auf einer höheren Ebene liefern Zielvorgaben für die nachgelagerte Ebene. Die IHK gibt als Träger öffentlicher Belange auf allen drei Ebenen Stellungnahmen ab und wird daher gehört, wenn es etwa um die Ausweisung neuer Gewerbegebiete, größere Bauvorhaben oder etwa um den Neubau von Straßen geht.
Neben diesen "klassischen" Instrumenten der Landesentwicklung, gibt es auch "weiche" Instrumente, zum Beispiel Entwicklungskonzepte für kleinere Teilregionen oder das Regionalmanagement. Auch hier bringt sich die IHK im Interesse der heimischen Wirtschaft ein.

Bauleitplanung


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© IHK Frankfurt am Main
Mit der Bauleitplanung wird die städtebauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden gelenkt und geordnet. Die Bauleitplanung greift in zwei Stufen:
Im Flächennutzungsplan legt die Kommune in Grundzügen fest, wie die bauliche Nutzung für das Gemeindegebiet aussehen soll. In dieser Planungsstufe werden Vorentscheidungen darüber getroffen, wie beispielsweise eine gewerbliche Nutzung, eine gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) oder eine reine Wohnnutzung weiterentwickelt werden soll.
Aus dem Flächennutzungsplan wird dann der Bebauungsplan entwickelt, der damit das verbindliche Ergebnis der konkreten Planung eines kleineren Teilgebiets darstellt. Unternehmen kommen bei Entscheidungen wie Standortverlagerung, Betriebserweiterung, Neuansiedlung oder Nutzungsänderung - also bei der Standortsicherheit - mit der Bauleitplanung in Berührung. Beispielsweise ist die im Flächennutzungsplan festgelegte Form der Flächennutzung wichtig - sie muss mit den geplanten Entwicklungen des Unternehmens vereinbar sein.
Die IHK Niederbayern ist bei der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange beteiligt, sie erhält Einsichten in die kompletten Planungsunterlagen und kann Stellungnahmen abgeben. In den Anhörungsverfahren vertritt die IHK Niederbayern sowohl die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft als auch die Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit diese dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegenstehen. Somit kann die Kammer Fehlplanungen und der Entstehung von Standortnachteilen für gewerbliche Unternehmen von vornherein entgegenwirken.

Leitfaden zur Standortentwicklung

Kommunen stehen in der stetigen Herausforderung sich verändernden Flächennutzungsansprüchen im Rahmen ihrer Bauleitplanung stellen zu müssen. Veränderungen der Bevölkerung, struktureller Umbruch der Wirtschaft erfor­dern unter Beachtung von energie- und umweltpolitischen Zielen ein Umdenken der Flächennutzung. Gleichzeitig stoßen Unternehmen bei der Neuansiedelung oder Expansion immer häufiger auf ein enormes Problem: Sie finden kein geeignetes Grund­stück. (Bau-)Fläche ist ein knappes Gut. Wohngebiete, Erholungsräume, Freizeitmöglichkeiten, Naturschutzge­biete, Landwirtschaft, Verkehr und Gewerbe konkurrieren dabei miteinander.
Die IHK-Organisation hat jetzt einen Leitfaden mit Ideen und Maßnahmen veröffentlicht, der helfen kann, Wirtschaftsflächen der Zukunft zu identifizieren.
Die Ideen berücksichtigen Veränderungen der unternehmerischen Flächenbedarfe wie auch planungsrechtliche und infrastrukturelle Einschränkungen, Schwierigkeiten bei Flächenkauf oder -nutzung, die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachhaltigkeit und Ökologie.
Der Leitfaden „Raum für Entwicklung – Anforderungen an die Wirtschaftsflächen der Zukunft“ steht hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1402 KB) zum Download zur Verfügung.