IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfte Küchenmeister

Dem Küchenmeister/Der Küchenmeisterin kommt im Betrieb eine zentrale Bedeutung zu. Er/Sie kalkuliert, erstellt und kontrolliert die ausgehenden Erzeugnisse. Er/Sie ist für störungsfreies und termingerechtes Arbeiten sowie für das Einhalten der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Durch die Gestaltungen von Arbeitssystemen und Prozessen hat er/sie einen reibungslosen Arbeitsablauf in der Küche sicherzustellen.

DQR-Einstufung

Der IHK-Abschluss zum/zur “Geprüften Küchenmeister/in” ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveau-Stufe 6 (Bachelorabschluss der Hochschule) zugeordnet.

Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er als Fach- und Führungskraft beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen gästeorientiert handelt und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen und Systeme unter Beachtung der Nachhaltigkeit einstellt.
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Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Portal.
I. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
II. Wirtschaftsbezogene Qualifikation
  • 3-jährige Ausbildung + 1 Jahr Berufspraxis
    oder
  • 2-jährige Ausbildung + 2 Jahre Berufspraxis
    oder
  • 4 Jahre Berufspraxis
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
    und
  • 1 weiteres Jahr Berufspraxis (wenn Ausbildung vorhanden)
    oder
  • 2 weitere Jahre Berufspraxis (wenn keine Ausbildung vorhanden)
IV. Praktische Prüfung
  • Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
    und
  • Ablegen des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen"
    und
  • 2 weitere Jahre Berufspraxis (wenn Ausbildung vorhanden)
    oder
  • 4 weitere Jahre Berufspraxis (wenn keine Ausbildung vorhanden)
Hinweise: 
  • Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
  • Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.
  • Der Prüfungsteil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" ist durch eine Prüfung Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der Ausbilder Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
II. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Mitarbeiter führen und fördern
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
  • Produkte beschaffen und pflegen
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
  • Gäste beraten und Produkte vermarkten
IV. Praktische Prüfung

Prüfungstermine

Prüfungsteil
Prüfungstermine
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Frühjahr:
20.03.2024
Herbst:
23.10.2024
Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahr:
22./23.04.2024
Herbst:
---
Die Termine für die Praktische Prüfung teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.

Prüfungsgebühren

Prüfung
Prüfungsgebühr
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
280 €
Handlungsspezifische Qualifikationen
240 €
Praktische Prüfung
240 €
Wiederholungsprüfung
anteilige Gebühr

Vorbereitung auf die Prüfung

Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.

Rechtsgrundlagen

Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsverordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 961 KB) der IHK Niederbayern.