Beratung und Service

Zweck des Handelsregisters

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das im Bezirk der IHK Niederbayern von den Amtsgerichten Deggendorf, Landshut, Passau und Straubing geführt wird. Aus dem Handelsregister können für den Wirtschaftsverkehr wichtige Informationen über die eingetragenen Unternehmen eingeholt werden. So ergibt sich aus dem Handelsregister z.B. welche Personen Verträge abschließen oder für das Unternehmen handeln dürfen, wo das Unternehmen postalisch erreichbar ist, und ob bzw. wo für das Unternehmen selbständige Zweigniederlassungen errichtet sind.
Das Handelsregister sorgt somit für Transparenz und Sicherheit im Geschäftsverkehr, da die dort eingetragenen Daten zuverlässig und vollständig erfasst werden und für jedermann zugänglich sind. Da das Handelsregister öffentlichen Glauben genießt, können die Unternehmen auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben vertrauen.
Sofern sich daher während des Geschäftslebens wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Veränderungen bei den eingetragenen Unternehmen ergeben, müssen diese dem Registergericht notariell beurkundet mitgeteilt werden.
Eintragungspflichtig sind beispielsweise:
Die Anmeldung der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister muss notariell beglaubigt eingereicht werden. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung, leitet diese mittels eines speziellen elektronischen Verfahrens dem Registergericht zu und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister.