Energiekrise

Energiekrise: Was ist jetzt zu tun?

Aktuelle Situation

Russland hat die Gaslieferungen nach Westeuropa weitestgehend eingestellt. Obwohl die ersten gesetzlichen Ziele zur Erdgas-Einspeicherung für die Wintermonate vorzeitig erreicht wurden, ist es nicht sicher, dass die notwendige Füllung der Erdgasspeicher zu 95 Prozent für die Wintermonate aufgrund der einsetzenden Heizperiode erreicht werden wird.
Die Bundesnetzagentur informiert in einem täglichen Lagebericht über die Gaszuflüsse nach Deutschland.
Angesichts der angespannten Situation ist es Gebot der Stunde, nicht zu warten bis eine Gasmangellage eingetreten ist. Vielmehr sollten sofort folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Gasverbrauch jetzt reduzieren

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Gasmangellage ist das sofortige Einsparen von Erdgas. Dies gilt nicht nur für die Wirtschaft, sondern für die gesamte Gesellschaft.  Nicht nur Gas-, sondern auch Stromsparen macht Sinn, denn gegenwärtig wird ein großer Teil des Erdgases noch verstromt. Jede Kilowattstunde Erdgas, die jetzt eingespart und damit eingespeichert werden kann, steht im Winter zur Verfügung. Deshalb werben Sie auch bei Ihren Mitarbeitern dafür, die privaten Verbräuche zu reduzieren. Hinweise zur Energieeffizienz und Tipps zum Energiesparen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:  BMWK - 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel.

Notfallplan jetzt erstellen

  • Lieferkette prüfen: Überprüfen Sie Ihre gesamte Lieferkette auf Gasrelevanz. Der Ausfall von Rohstoffen, Vorprodukten und Halbzeugen aufgrund des Stopps der Gasversorgung betrifft Ihre Produktion unmittelbar.
  • Alternativen und Gegenmaßnahmen entwickeln: Je besser Sie auf einen möglichen Stopp der Gasversorgung vorbereitet sind, umso geringer sind die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Deshalb führen Sie eine Risikoanalyse durch, die die Energieversorgung und die Lieferkette einschließt, planen Sie jetzt Maßnahmen und ermitteln Sie alternative Versorgungsstrukturen oder beginnen Sie diese aufzubauen.
  • Finanzielle Vorsorge treffen: Bilden Sie Rücklagen für den Fall, der Versorger nach § 24 EnSiG berechtigt wäre, kurzfristige Preisanpassungen in erheblichem Umfang durchzuführen. Aufgrund der derzeit extrem hohen Strom- und Gaspreise kann zudem der Fall eintreten, dass Energieversorger bei auslaufenden Energielieferungsverträgen keine Folgeverträge mehr anbieten können oder nur zu erheblich höheren Preisen als bisher Angebote geben
Stand der Information: 06.09.2022

Tipps des DIHK

Der DIHK gibt auf seiner Internetseite vielfältige Informationen zur Hand, was Unternehmen in der gegenwärtigen Situation tun können. Unter anderem werden in einem Merkblatt Hinweise gegeben, wie sich die Nachfrageseite in die Sicherung der Gasversorgung einbringen kann. Eine DIHK-Kurzbefragung beschäftigte sich mit der Frage, ob Unternehmen ihren Erdgasbezug kurz- oder mittelfristig drosseln könnten. Außerdem wird erklärt, was die einzelnen Stufen des Notfallplans Gas für die Unternehmen bedeuten. Die Übersichtsseite des DIHK finden Sie hier.