Energiekrise

Fördermöglichkeiten: Energiepreisbeihilfen

Seit 15. Juli 2022 können Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). stellen. Es kann ein Zuschuss zu den Erdgas- und Stromkosten de Monate Februar bis September 2022 beantragt werden, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis des Jahre 2021 mehr als verdoppelt hat. Weitere Bedingungen sind, dass die Branche auf der KUEBLL-Liste gelistet ist und dass ein Betrieb mindestens drei Prozent Energiekosten hat.
Aktueller Hinweis: Die Antragsfrist wurde verlängert. Anträge können noch bis 30. September 2022 gestellt werden.

Wer erhält die Förderung?

Betriebe erhalten eine Grundförderung für maximal 30 Prozent der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro.
Eine höhere Förderung erhalten Firmen, die zudem noch einen Betriebsverlust nachweisen.
Die höchste Förderung bekommen besonders energieintensive Branchen, wenn sie auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework stehen.
Was müssen Unternehmen beachten?
  • Erdgas wird in den Fördermonaten Juli bis September 2022 nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, maßgeblich ist der Verbrauch im gleichen Vorjahreszeitraum.
  • Die erste Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent ist innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung - auch für erwartete Kosten - möglich.
  • Die maximale Förderungssumme gilt für den gesamten Unternehmensverbund, es können jedoch im Unternehmensverbund mehrere Unternehmen Anträge stellen.
  • Um die höheren Förderstufen zu erhalten, muss die Konzernmutter selbst muss jedoch kein negatives EBITDA aufweisen.
Das Zuschussprogramm ergänzt die seit Ende April bzw. Anfang Mai laufenden KfW-Kredite, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme und seit dem 17. Juni 2022 Margining-Absicherungen. Es hat ein Volumen von 5 Milliarden Euro.

Weitere Informationen und weitere Fördermöglichkeiten

Das Zuschussprogramm ergänzt die seit Ende April bzw. Anfang Mai laufenden KfW-Kredite, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme und seit dem 17. Juni 2022 Margining-Absicherungen. Es hat ein Volumen von 5 Milliarden Euro.
Die LfA hat bereits im Mai den Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus in ihr Portfolio mit aufgenommen. Weitere Informationen zum neuen LfA-Produkt finden Sie hier.
Weitere Fördermöglichkeiten rund um die Umstellung Ihrer betrieblichen Prozesse auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz sowie Reduktion von Treibhausgasen finden Sie für Bayern hier. Bundes- und EU-weite Förderoptionen können Sie in der Förderdatenbank des Bundes recherchieren.
Informationen bei der BAFA finden Sie hier. Informationen zur KUEBLL-Liste finden Sie hier.