Lieferkettengesetz
Das Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG) soll die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen stärken. Die maßgeblichen Regelungen treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz hat Auswirkungen auf das Vergaberecht: es wird ein neuer Ausschlusstatbestand geschaffen.