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Recht und Steuern

Vergaberecht

Vergaberecht
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Die öffentliche Hand muss bestimmte Kriterien und Verfahren bei der Wahl des Vertragspartners einhalten.

Vergaberecht

Das Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG) soll die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen stärken. Die maßgeblichen Regelungen treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz hat Auswirkungen auf das Vergaberecht: es wird ein neuer Ausschlusstatbestand geschaffen.